So ausgiebig lockert Rheinland-Pfalz ab Freitag
Kontaktbeschränkungen
Bis zu 25 Menschen aus verschiedenen Haushalten können sich wieder treffen. Ob Geburtstag, Hochzeit oder einfach so: Private Feiern sind mit bis zu 100 Gästen möglich. Dabei gilt innen die „3-G-Regel“, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Veranstaltungen
Konzerte, Festivals, Sportevents, Kulturveranstaltungen, Volks- und Weinfeste sind wieder möglich. Innen mit bis zu 350 Menschen, draußen mit bis zu 500. Dabei gilt innen die „3-G-Regel“ oder Maskenpflicht. Der Mainzer Weinmarkt beispielsweise könne mit Vorausbuchungen und Testpflicht funktionieren, wenn es ein Konzept in Zusammenarbeit mit der Stadt gebe, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sind auch wieder möglich, aber nur, wenn die Inzidenz unter 35 liegt und es feste Plätze gibt. Dabei kann drinnen und draußen maximal die halbe Kapazität der Stätte genutzt werden.
Maximal 5.000 Zuschauer:innen gilt dabei als Limit für Außenveranstaltungen ohne feste Plätze – also etwa auf Festplätzen oder in Parks. Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern können in Abstimmung mit örtlichen Behörden zugelassen werden.
Clubs und Diskotheken
Nach vielen Monaten dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Voraussetzung sind gute Lüftungsanlagen und die „3-G-Regel“. Bis zu 350 Besucher:innen sind erlaubt.
Sport und Proben
Sport und Laienkultur/Proben sind drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von bis zu 50 mit Trainer:in möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Gastronomie
Für Beschäftigte und Kund:innen in der rheinland-pfälzischen Gastronomie werden ab diesem Freitag weitere Corona-Einschränkungen gelockert. Für Gäste entfallen nun auch im Innenbereich Test- und Reservierungspflicht, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte.
Für Servicemitarbeiter:innen in Gastronomie (und Hotellerie) gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorliegt.
Hotels
In Hotels müssen Gäste nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Zoos, Museen und Galerien
Für den Besuch von Zoos, Museen und Galerien sind keine Vorausbuchungen mehr vorgeschrieben.
Körpernahe Dienstleistungen
Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem negativem Testergebnis die Maskenpflicht. Das Prostitutionsgewerbe soll „in engen Grenzen“ wieder zulässig werden.
Kirchen
Singen im Gottesdienst ist wieder möglich, allerdings soll es auf ein Minimum beschränkt werden. Wie dieses Minimum aussieht, entscheide der Pfarrer.
Fahrschulen
Die Maske kann während der Fahrstunden weggelassen werden, wenn Fahrer:in und Schüler:in damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur