So gründest du einen Verein im Saarland

Vereinsformen gibt es in Deutschland viele: seien es zum Beispiel Fördervereine, Sportvereine, Musikvereine oder Gesellschaftsvereine. Alleine im Saarland engagieren sich rund 400.000 Saarländerinnen und Saarländern ehrenamtlich im Umwelt- oder Tierschutz. Und es werden immer mehr.
So gründet man im Saarland einen Verein. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
So gründet man im Saarland einen Verein. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
So gründet man im Saarland einen Verein. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
So gründet man im Saarland einen Verein. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)

Daher wächst natürlich auch die Nachfrage, selbst Vereine zu gründen. In diesem Artikel möchten wir euch aus diesem Grund die wichtigsten Informationen zusammenfassen, die dafür benötigt werden.

Was versteht man eigentlich unter einem Verein?
Grundsätzlich ist ein Verein eine freiwillige sowie dauerhafte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen. Und diese Vereinigung verfolgt einen bestimmten Zweck; beispielsweise das Ausüben einer Sportart oder ein gemeinnütziges Handeln. Auf einen wirtschaftlichen Betrieb darf der Verein nicht ausgerichtet sein.

Darüber hinaus muss ein Verein auch eine Satzung haben, einen festgelegten Namen sowie einen Vorstand. Ebenso muss der Verein unabhängig von einem Mitgliederwechsel bestehen können.

Warum überhaupt einen Verein gründen?
Einer der Vorteile ist natürlich, dass – im Gegensatz zur GmbHkein Startkapital benötigt wird. Darüber hinaus sind auch die Kosten zur Gründung äußerst überschaubar. Viele entscheiden sich auch für die Vereinsform, um als Körperschaft gemeinnützig zu sein. Ein Vorteil dabei ist ebenso, dass die Mitglieder nicht für den Verein haften. Gleichermaßen ist der Vorstand vor den Risiken der vertraglichen Haftung geschützt.

Allerdings muss man Folgendes beachten: Wirtschaftliche Zwecke kann man mit einem Verein in der Regel nicht verfolgen – zumindest nicht primär. Sollte also das eines der Hauptziele sein, lohnt sich ein Blick auf die Rechtsformen GbR oder GmbH.

Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins im Saarland
Grundsätzlich sind erst einmal mindestens sieben Personen nötig, die sich auf eine Vereinssatzung einigen. Diese Satzung besteht aus folgenden Angaben:

Name des Vereins sowie Sitz, Zweck und eine Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll

– Angaben, ob es Mitgliederbeiträge gibt. Falls ja, muss in der Satzung festgehalten werden, wie hoch diese sind und wer sie festlegt

– Angaben über die Vertretung sowie Bildung des Vorstands

– Angaben, wann und wie eine Versammlung einzuberufen ist

– Angaben über die Art der Vereinsprotokollierung: Wer protokolliert und unterzeichnet?

Voraussetzungen für den Eintrag in das Vereinsregister
Die Satzung und das Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Zusammen mit einem Anmeldeschreiben müssen diese Dokumente beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts und dem Finanzamt eingereicht werden.

Checkliste zur Gründung eines Vereins im Saarland
Diese Schritte müssen zur Gründung eines Saar-Vereins unbedingt beachtet werden.

1. Vorlage für die Satzung erstellen
-> Bei gemeinnützigen Vereinen muss die Formulierung der „Steuer-Mustersatzung“ übernommen werden

2. Mitglieder zur Gründungsversammlung einladen und den Satzungsentwurf beifügen

3. Dann Gründungsprotokoll erstellen und die Gründungsversammlung nach dem notierten Ablaufplan abhalten (Achtung: Mindestens sieben Personen müssen anwesend sein und auf einer Liste unterschreiben)

4. Satzung besprechen, gegebenenfalls ändern und die Satzung verabschieden

5. Alle Gründungsmitglieder müssen auf der Satzungsschrift unterschreiben

6. Mitglieder des Vorstands wählen

7. Vorstandsmitglieder müssen nun mit dem Gründungsprotokoll zum Notar gehen und die Eintragung im Vereinsregister beantragen

8. Anmeldeschreiben und eine Ausfertigung der Satzung an das Finanzamt schicken
-> Ist der Verein im Register eingetragen, führt er den Zusatz „e. V.“ und kann sich schließlich einen „eingetragenen Verein“ nennen

F.A.Q.
Was kostet das Gründen eines Vereins eigentlich?
Insgesamt kommen etwa 140 Euro zusammen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

– Notargebühren (Beglaubigung)

– Registergebühr

– Bekanntmachung der Eintragung

Was genau ist eigentlich ein Förderverein?
Dieser unterscheidet sich nicht von der üblichen Vereinsform; die Besonderheit des Fördervereins liegt in der Steuer. Denn Fördervereine beschaffen schlichtweg Mittel (Geld, Sachmittel oder wirtschaftliche Vorteile) für andere öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften.

Kann ich jeden Namen für meinen Verein verwenden?
Nein, diese beiden Punkte müssen beachtet werden:

– Er muss sich deutlich von anderen Vereinsnamen im Bezirk unterscheiden

– Der Name darf nicht irreführend sein

Noch Hilfe benötigt? Die gibt es unter anderem auf der Webseite des Bundesverbands deutscher Vereine und Verbände.