Sollen Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs länger im Führungszeugnis bleiben?

Der Justizstaatssekretär des Saarlandes Roland Theis (CDU) befürwortet eine Verlängerung von Einträgen wegen Kindesmissbrauchs im Führungszeugnis.
Der Justizstaatssekretär des Saarlandes unterstützt die Forderung der Innenminister Kindesmissbrauch härter zu bestrafen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Der Justizstaatssekretär des Saarlandes unterstützt die Forderung der Innenminister Kindesmissbrauch härter zu bestrafen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Der Justizstaatssekretär des Saarlandes unterstützt die Forderung der Innenminister Kindesmissbrauch härter zu bestrafen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Der Justizstaatssekretär des Saarlandes unterstützt die Forderung der Innenminister Kindesmissbrauch härter zu bestrafen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul

Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchsdelikten sollen nach Theis länger im polizeilichen Führungszeugnis des Täters aufgeführt sein. Auch die Innenministerkonferenz forderte bereits eine solche Verlängerung. Das berichtet der SR. In Baden-Württemberg sollen Straftäter nach Kindesmissbrauch sogar lebenslang registriert sein. Bislang werden die Einträge nach einer Weile gelöscht. Verurteilte Sexualstraftäter können nach der Streichung aus dem Zeugnis wieder mit Kindern arbeiten.

Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden

Theis unterstützt auch die Forderung der Innenminister für höhere Strafen bei Fällen von Kindesmissbrauch. Der Strafrahmen soll auf bis zu zehn Jahre verdoppelt werden, in allen Fällen aber soll Kindesmissbrauch als Verbrechen – nicht nur als Vergehen gelten. Das würde für jeden Täter mindestens ein Jahr Haft bedeuten.

Auch der Besitz von Kinderpornografie soll stärker geahndet werden. Die Innenminister fordern fünf statt drei Jahre Höchststrafe. Auch diese Forderung wird von Justizstaatssekretär des Saarlandes unterstützt.

Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk
• Deutsche Presseagentur