Sozialverband VdK Saarland erkämpft Parkausweis für schwerbehinderte Frau

Der Sozialverband VdK Saarland setzt sich seit rund 70 Jahren für Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke, ältere und sozial benachteiligte Menschen ein. Dass der Verband dabei auch keine längeren Kämpfe scheut, zeigt der Fall der 51-jährigen Dorothee Debuse. Hier erwirkte der VdK nach einem jahrelangen Verfahren einen Parkausweis für die schwerbehinderte Frau.
Für VdK-Mitglied Dorothee Debuse setzte der VdK eine außergewöhnliche Gehbehinderung durch, die zum Parken auf Behinderten-Parkplätzen berechtigt. Foto: VdK Saarland
Für VdK-Mitglied Dorothee Debuse setzte der VdK eine außergewöhnliche Gehbehinderung durch, die zum Parken auf Behinderten-Parkplätzen berechtigt. Foto: VdK Saarland

Die 51-jährige Saarländerin Dorothee Debuse ist wegen einer Zerebralparese in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt. So kann die Frau ihre Beine kaum anheben und nur phasenweise wenige Meter mit der Hilfe von Trekking-Stöcken zurücklegen. Aufgrund ihrer Behinderung ist die Frau schon häufig gestürzt. Für alle Aktivitäten außerhalb des Hauses ist sie auf einen Rollstuhl angewiesen.

Deshalb ist es für die 51-Jährige auch von essenzieller Bedeutung, auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parken zu dürfen. „Ohne die Möglichkeit, sehr nahe an meinem Zielort zu parken, könnte ich vielen Aktivitäten des täglichen Lebens nicht nachgehen. Ich könnte nicht arbeiten oder einkaufen gehen, keine Freunde, Kinos oder Restaurants besuchen“, so Dorothee Debuse, die bis vor etwa einem Jahr noch mitten im Zentrum von Saarbrücken gearbeitet hat.

51-jährige Saarländerin muss mehrere Jahre um Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung kämpfen

Doch um die Anerkennung ihrer Einschränkung als außergewöhnliche Gehbehinderung, die sie zum Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz berechtigt, musste die Frau mehrere Jahre lang kämpfen. Seit 2017 versuchte sie, ihr Recht durchzusetzen. Erst mithilfe der juristischen Expertise des Sozialverbands VdK Saarland konnte sie schließlich in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Landesamt für Soziales den für sie so wichtigen Erfolg erzielen.

Juristischer Erfolg mit überragender Wichtigkeit für 51-Jährige

VdK-Juristin Sandra Fixemer konnte das Landesamt für Soziales davon überzeugen, dass bei Debuse eine „erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung“ nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorliegt. Ein juristischer Erfolg, der für die Lebensqualität von Frau Debuse gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. „Ohne Schwerbehinderten-Parkplatz hätte ich meinen Job aufgeben müssen. Das würde einem Ausschluss von der Arbeitswelt gleichkommen, nur weil ich schwerbehindert bin und es hätte schwerwiegende Folgen gehabt, da ich Alleinverdienerin bin. Das wäre nicht nur keine Teilhabe, sondern eine Diskriminierung. Ich verlange aufgrund meiner Behinderung keine Privilegien. Aber ich erwarte, nicht vom Sozial- und Arbeitsleben ausgeschlossen zu werden“, so die 51-Jährige.

VdK-Chef: „In bestimmten Fällen lohnt es sich, einen Bescheid anzufechten“

„Das zeigt: In bestimmten Fällen lohnt es sich, einen Bescheid anzufechten, statt ihn einfach hinzunehmen. Viele Menschen sind jedoch mit der Bürokratie überfordert. Unsere Mitglieder können auf die Kompetenz der VdK-Juristen vertrauen, die Experten im Sozialrecht sind und ein gutes Gespür dafür haben, wann ein Widerspruch Erfolg haben könnte“, erläutert VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. Der Sozialverband hilft unter anderem in Fällen, in denen ein Grad der Behinderung (GdB) nicht anerkannt, ein medizinisches Hilfsmittel nicht gewährt oder ein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurde. Mehr Informationen dazu gibt es unter „Sozialverband VdK Saarland“.

Verwendete Quellen:
– Informationen des Sozialverbands VdK Saarland