Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Impfvordrängler“ im Saarland

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Vorermittlungen gegen mehrere "Impfvordrängler" im Saarland eingeleitet. Anlass sind Verstöße gegen die Impfreihenfolge an den SHG-Kliniken in Völklingen.

In den vergangenen Wochen kam es in zahlreichen Bundesländern in Deutschland zu Verstößen gegen die in der Impfverordnung festgelegte Impfreihenfolge. Das sorgte bundesweit für Empörung. Forderungen nach Sanktionen gegen die „Impfvordrängler wurden laut: „Große Wut über Impf-Vordrängler: Gesundheitsminister Spahn will Sanktionen prüfen“.

Strafrechtliche Sanktionen gegen „Impfvordrängler“ im Saarland?

Nach übereinstimmenden Medienberichten von „SZ“ und „SR“ könnten entsprechende Verstöße im Saarland sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Vorermittlungsverfahren nach den Verstößen gegen die festgelegte Impfreihenfolge an den SHG-Kliniken in Völklingen eingeleitet.

Das war passiert

An den SHG-Kliniken in Völklingen haben sich der Verwaltungsdirektor und fünf weitere Verwaltungsmitarbeiter der Klinik im Rahmen eines „Sonderimpftermins für besonders coronagefährdetes Klinikpersonal“  gegen das Coronavirus impfen lassen, obwohl sie nicht zu der priorisierten Gruppe gehörten und damit noch nicht an der Reihe waren.

Ein SHG-Sprecher gab damals an, dass es aufgrund der Kurzfristigkeit des Termins nicht möglich gewesen sei, auf die Schnelle das gesamte für die Impfung vorgesehene Personal zusammenzubekommen.

Zum Hintergrund: Die Klinik durfte insgesamt 70 Beschäftigte zu dem „Sonderimpftermin“ am Saarbrücker Impfzentrum schicken. Laut Angaben der Klinik habe man aber kurzfristig nur 64 Beschäftigte der höchsten Prioritätsstufe erreicht. Die letzten sechs Plätze habe man dann an Verwaltungsmitarbeiter:innen – darunter auch den Verwaltungschef der Klinik – vergeben. Das damalige Vorgehen bedauere man inzwischen.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken prüft Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken prüft im Rahmen ihres Vorermittlungsverfahrens nun, ob nach den Vorgängen an den SHG-Kliniken in Völklingen der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Weitere Informationen zu den eingeleiteten Vorermittlungen – beispielsweise welcher Straftatbestand konkret geprüft wird – wollte die Staatsanwaltschaft am heutigen Montag (1. März 2021) noch nicht mitteilen.

In einem vergleichbaren Fall in Halle hatte die dortige Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des „Verdachts der veruntreuenden Unterschlagung von Impfstoff“ eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Halle erklärte in diesem Zusammenhang, dass auch Impfstoffreste nur denjenigen zugutekommen dürften, die auch zu den priorisierten Impfgruppen gehörten.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Berichte von „SZ“ und „SR“
– Deutsche Presse-Agentur