Starker Anstieg der Kindeswohlgefährdungen im Saarland

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen im Saarland stark angestiegen. Dabei sind mehr als Dreiviertel der Fälle auf Vernachlässigungen zurückzuführen.
Im Saarland ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen stark angestiegen. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Im Saarland ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen stark angestiegen. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Im Saarland ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen stark angestiegen. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Im Saarland ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen stark angestiegen. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk

Zahl der Kindeswohlgefährdungen im Saarland steigt

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen im Saarland ist prozentual 2018 mehr als doppelt so stark gestiegen wie in Gesamtdeutschland. Bei 322 Kindern und Jugendlichen stellten die Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung fest, teilte das Statistische Bundesamt Wiesbaden (Destatis) am Freitag mit. Im Vergleich zu 2017 stieg die Zahl der gefährdeten Kinder und Jugendlichen um 23 Prozent. Deutschlandweit gab es 10 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.

121 Fälle im Saarland stuften die Ämter dabei als „akut“ ein. Bei knapp 78 Prozent aller Kindeswohlgefährdungen im Bundesland handelte es sich laut Destatis um Vernachlässigung, gefolgt von psychischer und körperlicher Misshandlung. Bei rund 535 Kindern und Jugendlichen stellte das Amt fest, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die Familien aber dennoch Unterstützung brauchen. Insgesamt gab es im Saarland im vergangenen Jahr 1.712 Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung.

Deutschlandweite Zahlen

Deutschlandweit haben die Jugendämter 2018 bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – das waren zehn Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. Dies ist laut Destatis nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn „eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist“. Die stärkste Schutzmaßnahme, die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung anwenden können, ist die Inobhutnahme. 2018 wurden deutschlandweit 7.800 Kinder zu ihrem Schutz vorläufig in Obhut genommen. Das waren 15 Prozent aller Gefährdungsfälle.