Streit um Feierei im Nauwieser Viertel in Saarbrücken – So reagiert Bürgermeister Latz

Bewohner des Nauwieser Viertels in Saarbrücken hatten vergangene Woche wegen der Zustände im sogenannten „Bermuda-Dreieck“ Beschwerde beim Ministerium eingelegt - und sogar mit Klage gedroht. Jetzt schaltet sich auch Saarbrückens Bürgermeister Ralf Latz in den Streit ein. Er kündigt strenge Maßnahmen an.
Das "Bermuda-Dreieck" ist am Nauwieser Viertelfest (wie auch sonst) besonders beliebt. Becker & Bredel
Das "Bermuda-Dreieck" ist am Nauwieser Viertelfest (wie auch sonst) besonders beliebt. Becker & Bredel
Das "Bermuda-Dreieck" ist am Nauwieser Viertelfest (wie auch sonst) besonders beliebt. Becker & Bredel
Das "Bermuda-Dreieck" ist am Nauwieser Viertelfest (wie auch sonst) besonders beliebt. Becker & Bredel

Nauwieser Viertel Saarbrücken: Wie es zu dem Streit kam
Glasscherben, Bierflaschen, Zigarettenkippen und lautstarkes Feiern – schlicht Dreck und Lärm sind den Bewohnern des beliebten Ausgehviertels schon seit langem ein Dorn im Auge. Doch das zunehmende Ausmaß des „Sauftourismus“, wie die Mieter die Situation mittlerweile bezeichnen, brachte das Fass jetzt zum Überlaufen.

Da man sich von Seiten des Rathauses keine Hilfe mehr erhoffte, wandten sich die Anwohner an das Innenministerium. Die Polizei allerdings verständigte Bürgermeister Latz über die Beschwerden und dieser habe nach eigenen Aussagen gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ (SZ) noch am gleichen Tag reagiert.

Das plant Bürgermeister Latz
Das Ordnungsamt solle die entsprechenden Gastronomen zu einem Gespräch einladen und darauf hinweisen, dass die Verstöße von nun an entschlossen sanktioniert werden. Die Gastwirte, die zumindest eine Teilschuld den Gästen zuschreiben, seien „aufgefordert, geltende Regelungen zum Schutz der Anwohner einzuhalten und den Bereich um ihre Gaststätten vom Müll zu befreien“.

Polizei und Ordnungsamt sollen durch gemeinsame, nächtliche Kontrollen dafür sorgen, dass die Forderungen umgesetzt und eingehalten werden. Bei Verstoß drohen den Betreibern der Kneipen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.

Ob diese Maßnahmen nun zu einer Schlichtung im Streit um das Ausgehviertel beitragen, bleibt abzusehen. Fest steht: Sollte sich keine Änderung ergeben, sind die Bewohner bereit, vor Gericht zu ziehen.