Streit um Unkraut in Saarbrücken: Mann sticht Nachbarin zehnmal in den Rücken

Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag (14. November 2017) mitteilte, kam es im August zu einem tragischen Zwischenfall.
Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, am Mittwochabend (2. August 2017) seiner Nachbarin S. (66) zehnmal mit einem Taschenmesser in den Rücken gestochen zu haben.

Das soll passiert sein
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Täter im Garten seiner Wohnung in der Bischmisheimer Straße mit einem Gasbrenner Unkraut verbrannt haben. Dabei war er wohl, so die Staatsanwaltschaft, betrunken; er habe „zwei Fläschchen Wodka zu je 100 ml und einen halben Liter Bier konsumiert.“

Beim Verbrennen des Unkrauts entstand jedoch ein übler Geruch – und darüber seien dann der Angeschuldigte und seine Nachbarin in Streit geraten. Da der Mann seine Ruhe vor ihr haben wollte, soll er gegen 19.45 Uhr die Geschädigte in ihre Wohnung verfolgt haben und ihr mit seinem Taschenmesser insgesamt zehnmal in den Rücken gestochen haben. Davon, so schreibt die Staatsanwaltschaft, „eröffneten mindestens vier Stiche den Brustkorb“. Und das soll noch nicht alles gewesen sein.

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, die 66-Jährige durch einen Schnitt am Rücken verletzt zu haben. Da er sich dabei selbst am kleinen Finger schnitt, rief er um 19.47 Uhr beim Notruf des Saarbrücker Winterbergs an. Bei diesem Anruf teilte er auch mit, dass er seine Nachbarin mit dem Messer verletzt habe. Hierbei soll es ihm allerdings gleichgültig gewesen sein, ob man die Geschädigte tatsächlich retten würde.

Die Notoperation
Das Opfer wurde umgehend in intensivmedizinische Behandlung gebracht. Einer der Messerstiche hatte eine Schlagader geöffnet. Das führte zu einer stark spritzenden Blutung nach innen. Durch eine Notoperation konnte ihr Leben noch gerettet werden. Wegen der nachfolgenden Entzündung und des Schockzustandes musste sie in ein künstliches Koma versetzt werden.

Seit dem 2. August 2017 befindet sich der Täter in Untersuchungshaft. Eigenen Angaben zufolge wollte er seiner Lebenssituation (die Pflege seiner schwerbehinderten Ehefrau) durch Einweisung in den Justizvollzug entkommen.