Syrer aus Saarbrücken soll mit abgetrennten Kopf für Foto posiert haben

Ein Syrer, der mit dem abgetrennten Kopf eines Gegners posiert haben soll, steht vom 28. Januar 2020 an vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Der Prozess gegen den Flüchtling beginnt im Januar 2020. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk
Der Prozess gegen den Flüchtling beginnt im Januar 2020. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk
Der Prozess gegen den Flüchtling beginnt im Januar 2020. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk
Der Prozess gegen den Flüchtling beginnt im Januar 2020. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk

Die Anklage wegen des mutmaßlichen Kriegsverbrechens sei vom Staatsschutzsenat zugelassen worden, teilte das OLG am Donnerstag (21. November 2019) mit.

Dem 33-Jährigen werde vorgeworfen, in „einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt zu haben“.

Flüchtling schloss sich bewaffnetem Widerstand an

Der Flüchtling soll sich laut Anklage spätestens Anfang 2012 in Syrien dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen haben. Dann soll er mit dem Kopf eines vermutlich gegnerischen Kämpfers „in einer den Getöteten verhöhnenden und in seiner Totenehre herabwürdigenden Weise für Fotoaufnahmen posiert haben“. Ihm werde nicht vorgeworfen, den Kopf selbst abgetrennt oder daran beteiligt gewesen zu sein.

Mann lebte nach Flucht in Saarbrücken

Bei den Ermittlungen gab der junge Mann zu, auf dem fraglichen Foto zu sehen zu sein. Er habe den Kopf unter Trümmern gefunden. Nach früheren Angaben des Koblenzer Generalstaatsanwalts Jürgen Brauer hatten Ermittler das Foto nach Hinweisen anderer syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge auf dem Handy des 33-Jährigen entdeckt. Dieser lebte nach seiner Flucht in Saarbrücken. Inzwischen sitzt er laut OLG wegen allgemeiner Kriminalität bereits im Gefängnis.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur