Tattoo- und Piercingstudios im Saarland dürfen wieder öffnen

Das Saarländische Oberverwaltungsgericht hat Teile der Corona-Rechtsverordnung gekippt. So dürfen Tattoo- und Piercingstudios jetzt wieder öffnen.
Mehrere Tattoo- und Piercingstudios im Saarland hatten gegen die Rechtsverordnung geklagt. Foto: Unsplash
Mehrere Tattoo- und Piercingstudios im Saarland hatten gegen die Rechtsverordnung geklagt. Foto: Unsplash
Mehrere Tattoo- und Piercingstudios im Saarland hatten gegen die Rechtsverordnung geklagt. Foto: Unsplash
Mehrere Tattoo- und Piercingstudios im Saarland hatten gegen die Rechtsverordnung geklagt. Foto: Unsplash

Tattoo- und Piercingstudios im Saarland dürfen wieder öffnen. Das Saarländische Oberverwaltungsgericht setzte die aktuelle Rechtsverordnung für Tätowierer:innen und Piercer:innen außer Kraft, teilte es am heutigen Montag (9. November 2020) mit.

Studios klagten gegen Rechtsverordnung

Mehrere Studios hatten gegen die Rechtsverordnung, die seit vergangener Woche gilt, geklagt. Sie untersagte körpernahe Dienstleistungen.

Das Gericht entschied, dass Tätowierer:innen und Piercer:innen gegenüber anderen körpernahen Dienstleistungen ungleich behandelt werden. So durften gemäß Rechtsverordnung Friseursalons weiter öffnen, Tattoo- und Piercingstudios nicht. Zudem ist laut Oberverwaltungsgericht „zumindest zweifelhaft“, dass aufgrund der „sehr eingeschränkten Infektionsrisiken“ in den Studios eine Schließung zur Eindämmung des Coronavirus führe.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts, 09.11.2020
– eigener Bericht