Tauben füttern verboten: Diese Strafen blühen, wenn man es trotzdem tut

Kinder, die ihre Brezeln mit Tauben teilen, Passanten, die im Vorbeigehen die Krümmel ihres Croissants
Foto: Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten. Archivfoto: Silas Stein/dpa.
Foto: Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten. Archivfoto: Silas Stein/dpa.
Foto: Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten. Archivfoto: Silas Stein/dpa.
Foto: Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten. Archivfoto: Silas Stein/dpa.

Kinder, die ihre Brezeln mit Tauben teilen, Passanten, die im Vorbeigehen die Krümmel ihres Croissants auf den Boden fallen lassen oder ältere Menschen, die gedankenverloren ein Brötchen zerkleinern und auf den Boden werfen. In der Bahnhofstraße oder am St. Johanner Markt sind solche Bilder im Sommer häufiger zu sehen.

Das Füttern der Vögel ist jedoch verboten. Wer zum ersten Mal dabei erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe von 25 bis 50 Euro rechnen.

Personen, die es trotz Strafe trotzdem nicht lassen können, zahlen ein höheres Bußgeld. „Im vergangenen Jahr musste ein Mehrfachtäter insgesamt 528 Euro Strafe zahlen“, sagt Thomas Blug, Pressesprecher der Stadt.

In den meisten Fällen würde der kommunale Ordnungsdienst die Verstöße feststellen. Mit diesem Verbot und dem Bußgeld möchte die Landeshauptstadt die Zahl der Tauben in Saarbrücken verringern.

682 Tauben gibt es in Saarbrücken
Während der Verein „Stadttauben in Saarbrücken“ im Jahr 2012 noch etwa 1000 Vögel zählte, sind es derzeit 682, also etwa 300 Tauben weniger, sagt Blug. Mit Hilfe von Taubenhäusern in zwei Parkgaragen in der Innenstadt können Mitglieder des Vereins die Vogelpopulation überwachen.

In der Brutzeit tauschen die ehrenamtlichen Helfer die Taubeneier durch Gipsattrappen aus. Die Vögel merken den Schwindel nicht und wärmen weiterhin die falschen kleinen Kügelchen.

Wenn Menschen in der Innenstadt weiterhin die Tiere füttern, suchen sie sich andere Brutstellen und die Stadt habe keine Möglichkeit die Zahl weiter zu begrenzen, sagt Blug.

Im vergangenen Jahr wurden drei Personen in Saarbrücken wegen dem Füttern von Tauben angezeigt. Wer eine Anzeige erstatten will, könne dies bei der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt tun.

Der Anzeigensteller müsse den Namen des Taubenfütterers nennen und Datum, Ort und Uhrzeit der Tat angegeben, erklärt Blug.