Telekom-Laden bleibt zu: Saar-Gericht verbietet Ausnahmegenehmigung

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer "Telekom"-Laden-Betreiberin abgewiesen. Sie wollte eine Ausnahmegenehmigung für ihren Shop erwirken.

Ein „Telekom“-Shop in St. Wendel darf weiterhin nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies die Beschwerde der Betreiberin ab, teilte es mit.

Betreiberin wehrt sich erfolglos

Die Frau hatte demnach darauf hingewiesen, wie bedeutsam die Öffnung des Ladens sei, um vor allem ältere Menschen mit Dienstleistungen der Telekommunikation zu versorgen. Gleichzeitig rügte sie, dass der Shop nicht in die Liste der Grundversorgungseinrichtungen aufgenommen wurde, die vom Schließungsgebot ausgenommen sind, und machte gravierende wirtschaftliche Folgen für ihren Betrieb und die Mitarbeiter:innen geltend. Zuvor war die Betriebsinhaberin bereits bei der Ortspolizei und dem Verwaltungsgericht mit ihrem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gescheitert.

Gericht weist Beschwerde ab

Auch das Oberverwaltungsgericht wies jetzt ihre Beschwerde ab. Es handele sich angesichts der Vielzahl vergleichbar betroffener Dienstleister bei dem St. Wendeler Laden nicht um einen „atypischen Einzelfall“, für den eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könnte. Auch sei es nicht die Sache der Ortspolizei, durch eine Vielzahl von Einzelfallregelungen die grundlegende Verbotsnorm der Corona-Verordnung teilweise außer Kraft zu setzen. Die Richter:innen wiesen außerdem darauf hin, dass in den Regeln die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nicht erlaubt wird. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, 19.02.2021
– eigene Berichte
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie