Testpflicht für Unternehmen soll bald kommen

Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, ihren Beschäftigten einmal pro Woche Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Die Testpflicht soll schon bald in Kraft treten. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt den Vorstoß.
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bald einen Corona-Test pro Woche anbieten. Foto: Marius Becker/dpa-Bildfunk
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bald einen Corona-Test pro Woche anbieten. Foto: Marius Becker/dpa-Bildfunk
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bald einen Corona-Test pro Woche anbieten. Foto: Marius Becker/dpa-Bildfunk
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bald einen Corona-Test pro Woche anbieten. Foto: Marius Becker/dpa-Bildfunk

Angesichts der Diskussion um eine Angebotspflicht für Corona-Tests in Unternehmen hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreiche. „Erfahrungen zeigen, 60 Prozent der Beschäftigten haben jetzt schon ein Testangebot. Das ist schon richtig gut, dass Unternehmen sich da engagieren. Aber das reicht nicht“, sagte Heil am Dienstagmorgen (13. April 2021) im ARD-„Morgenmagazin“. „Wir müssen das flächendeckend machen angesichts der Welle der Pandemie.“

Unternehmen sollen Tests zur Verfügung stellen

Unternehmen in Deutschland sollen künftig ihren Beschäftigten einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung hervor. Beschäftigte müssen demnach das Angebot aber nicht annehmen. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Heil: Aufwand „nicht unverhältnismäßig“

„Das ist Aufwand, aber es ist nicht unverhältnismäßig. Und der Markt, das sagt der Bundesgesundheitsminister inzwischen auch, gibt es her, dass man sich solche Tests auch beschaffen kann“, sagte Heil. „Wir schreiben nicht eine bestimmte Form des Tests vor, sondern alle Antigen-Schnelltest gehören dazu.“

Pflicht soll mit neuem Infektionsschutzgesetz kommen

In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zur Testangebotspflicht eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen. Nach Angaben aus Teilnehmer:innenkreisen sind die Beratungen dazu auf der Zielgeraden. Das Kabinett will die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am heutigen Dienstagmorgen beschließen. Die neuen Regeln sollen möglichst in einem beschleunigten Verfahren dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Arbeitskammer begrüßt Vorstoß

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt den Vorstoß zur Testangebotspflicht. „Dies bietet den Beschäftigten wie den Unternehmen mehr Sicherheit beim Schutz vor einer Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz“, sagte der Vorstandsvorsitzende, Jörg Caspar. Allerdings sei die Durchführung des Tests unter Aufsicht und eine Dokumentationspflicht über das Testergebnis notwendig, um Missbrauch zu verhindern. So sei es auch in der saarländischen Corona-Verordnung vorgesehen. Kleine Betriebe, die die Testungen aufgrund des Aufwandes nicht selbst durchführen wollen und können, sollten verpflichtet werden, ihren Beschäftigten in der Arbeitszeit eine externe Testung anzubieten, so die Arbeitskammer.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung der Arbeitskammer des Saarlandes, 12.04.2021