Tödliche Brandkatastrophe von Neunkirchen: Anklage gegen zwei Männer

Bei einem Brand in Neunkirchen hat im April ein 38-Jähriger sein Leben verloren. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen die zwei mutmaßlichen Täter erhoben.
Der 29-Jährige hat gestanden, in Neunkirchen-Wiebelskirchen ein Feuer gelegt zu haben, bei dem ein Mensch sein Leben verlor. Foto: BeckerBredel.
Der 29-Jährige hat gestanden, in Neunkirchen-Wiebelskirchen ein Feuer gelegt zu haben, bei dem ein Mensch sein Leben verlor. Foto: BeckerBredel.
Der 29-Jährige hat gestanden, in Neunkirchen-Wiebelskirchen ein Feuer gelegt zu haben, bei dem ein Mensch sein Leben verlor. Foto: BeckerBredel.
Der 29-Jährige hat gestanden, in Neunkirchen-Wiebelskirchen ein Feuer gelegt zu haben, bei dem ein Mensch sein Leben verlor. Foto: BeckerBredel.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen zwei Männer wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Beihilfe zur Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Diebstahl erhoben.

Der Haupttäter, Toni S. (29 Jahre alt), soll Mitte April durch die offene Tür in ein Mehrfamilienhauses in der Kuchenbergstraße in Neunkirchen gegangen sein und dort mit einem Feuerzeug einen Kinderwagen angezündet haben.

Das Feuer konnte sich im hölzernen Treppenhaus ausbreiten, weswegen das Gebäude in Vollbrand geriet. Zum Tatzeitpunkt hielten sich im Obergeschoss und im Dachgeschoss 15 Personen auf, von denen 14 durch die Feuerwehr mittels Drehleiter gerettet werden konnten. Ein 38-Jähriger kam zu Tode. Während der Rettung über die Drehleiter wurde eine der geretteten Personen, die auch eine Rauchgasintoxikation erlitten hatte, verletzt.

Der zweite Angeklagte (19) soll bei dem Entzünden des Kinderwagens Schmiere gestanden haben und noch ein Fahrrad aus dem Flur geklaut haben, so Staatsanwalt Mario Krah. Beide Angeschuldigten flüchteten nach der Tat.

Die beiden sind geständig. Das Tatmotiv ist laut Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei geklärt. Ursprünglich stand im Raum, Toni S. habe sich rächen wollen, weil in dem Haus wohnende Personen angeblich ausländischer Herkunft seine Mutter beleidigt hätten. Dies bestreitet der Angeschuldigte allerdings. Gesichert erscheint dagegen, dass beide Angeschuldigte an Feuerwehrarbeit sehr interessiert sind.

Ein hinreichender Verdacht des Totschlages oder des Mordes wurde verneint, weil ein Tötungsvorsatz zweifelhaft erschien und in Bezug auf die Todesfolge leichtfertige Begehungsweise anzunehmen war.

S. gilt als einschlägig vorbetraft und ist nach SOL.DE-Informationen unter anderem für eine Brandstiftung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber verurteilt worden. Ihm droht durch die Tat eine lebenslange Freiheitsstrafe.