Tödliche Schüsse auf Familie: Viktor H. muss ins Gefängnis

Das Landgericht Saarbrücken hat sein Urteil gesprochen: Der wegen Mordes angeklagte Viktor H. muss ins Gefängnis.
Das Landgericht Saarbrücken hat Viktor H. verurteilt. Archivfoto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Das Landgericht Saarbrücken hat Viktor H. verurteilt. Archivfoto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Das Landgericht Saarbrücken hat Viktor H. verurteilt. Archivfoto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Das Landgericht Saarbrücken hat Viktor H. verurteilt. Archivfoto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.

Im Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken ist der Angeklagte Viktor H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dabei stellte das Gericht auch eine besondere Schwere der Schuld fest.

Die Kammer am Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der 59-jährige Lkw-Fahrer und Autoverwerter im Mai vergangenen Jahres seinen Sohn (35 Jahre alt) und seinen Schwiegersohn (37) bei einer Familienfeier in Saarbrücken-Fechingen erschoss. Zudem verletzte er seine Ex-Frau (60) und seine schwangere Tochter (30) schwer.

Viktor H. habe Hass-Gefühle gegen seine Familie entwickelt, die sich immer weiter von ihm entzog und seiner Ansicht nach an seinem gesundheitlichen Schicksal – der Mann leidet an Diabetes und ist Dialyse-Patient – keinen Anteil genommen habe, wie der Vorsitzende Richter Bernd Weber bilanzierte.

H. habe Familie „quasi hinrichten“ wollen

Um sich zu rächen, habe der Angeklagte einen Schlusspunkt setzen wollen, er habe „wieder Stärke demonstrieren, Macht ausüben, die Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, sie quasi hinrichten“ wollen. Insbesondere mit Blick darauf, dass es mehrere Opfer gab, wiege die Schuld besonders schwer.

Viktor H. hatte die Tat vor Gericht zugegeben. Er sagte, er habe sich sein Leben lang von der Ex-Frau sowie den Kindern drangsaliert gefühlt. Außerdem habe er es als ungerechnet empfunden, dass sie „normal“ leben können, während er an einer lebensbedrohlichen Nierenerkrankung leiden müsse.

Verteidiger forderte kürzere Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor einer Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Wolfgang Lauer hatte eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Zudem seien zwei Mordmerkmale gegeben – sowohl das der Heimtücke als auch niedrige Beweggründe. Außerdem habe der Angeklagte kein Anzeichen von Reue gezeigt.

Verteidiger Volker Ochs hingegen hatte das Bild von einem kaltblütigen und berechnenden Täter zurückgewiesen und von einer „Familientragödie und totalem menschlichen Versagen“ gesprochen. Sein Mandant sei aufgrund einer krankhaften seelischen Störung nur vermindert schuldfähig. Wegen Totschlags und versuchten Mordes hatte er eine Haftstrafe von nicht über zehn Jahren gefordert.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die beteiligten Parteien können in Revision gehen.

Verwendete Quellen:
• dpa