Tödliche Schüsse auf Sohn – Staatsanwaltschaft Saarbrücken fordert fünf Jahre Haft

Drohungen, Beleidigungen, Angriffe: Vor dem Landgericht Saarbrücken hatte ein angeklagter Vater die eskalierenden Konflikte mit seinem Sohn geschildert, den er am Neujahrstag 2018 erschossen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wertet den Fall im Plädoyer als minderschwer.
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).

Im Prozess gegen einen 66-jährigen Saarländer wegen tödlicher Schüsse auf seinen Sohn hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten gefordert.

Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner sprach am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken von einem minderschweren Fall. Mehrere Attacken des Sohnes in kurzer Zeit, seine Drohung, das Haus der Eltern anzuzünden und ständige Polizeieinsätze hätten zu einer „emotionalen Verzweiflung“ bei dem Vater geführt.

Tatwaffe stammte vom Opfer selbst

Der Angeklagte hatte berichtet, seinen Sohn am 1. Januar 2018 zu Hause in Beckingen (Landkreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet zu haben, nachdem die Konflikte eskaliert waren und er sich in einer „festgefahrenen Situation“ gefühlt habe. Der Sohn sei zuvor über den Balkon in das Haus eingedrungen und habe sich geweigert, zu gehen. Dadurch sei er „emotional so aufgewühlt“ gewesen, dass er geschossen habe. Die Waffe habe er bereits im Sommer im Zimmer des Sohnes gefunden und behalten.

Sohn verhielt sich aggressiv und gewalttätig

Durch seinen Drogenkonsum und persönliche Verluste habe sich der Sohn zuvor stark verändert, sei ab Herbst zunehmend aggressiver gegenüber den Eltern geworden. Er habe randaliert, sie bestohlen, beschimpft, bespuckt und bedroht. Am Tag vor der Tat hatte der 29-Jährige seine Mutter von der Couch geschubst und seinen Vater ins Gesicht geschlagen.

Philipp S. sollte in Psychiatrie

„Es war ein Horrorszenario, das sich da offenbart hat“, sagte Verteidiger Joachim Giring. Der Sohn habe die Familie terrorisiert und Angst und Schrecken verbreitet. „Das war für meinen Begriff eine tickende Zeitbombe“, so der Verteidiger. Auch ein Richter hatte wenige Tage vor der Tat seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, weil bei Philipp S. eine „krankheitsbedingte Unberechenbarkeit“ vorliege und ein „schadenstiftendes Ereignis“ unmittelbar bevorstehe.

Angeklagter bat Familie um Verzeihung

Anders als die Staatsanwaltschaft sah der Verteidiger angesichts der Drohung des Sohnes, das Elternhaus anzuzünden und seines Hausfriedensbruchs auch die Nähe zu einer Notwehrlage. Für seinen Mandanten fordert er eine „milde Bestrafung„, auch, weil seinem umfassenden Geständnis eine bedeutende Rolle zukomme.

Der Angeklagte, der sich zuvor auch als Gemeinde- und Ortsratsmitglied für das Gemeinwohl engagiert habe und in der Familie „ruhiger Pol und helfender Vater“ war, leide seit der Tat unter Depressionen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen, sprach von einer „Katastrophe“ und bat die Familie um Verzeihung.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag (10. September) gesprochen werden.

Bisherige Artikel zum Familiendrama in Beckingen:

02.01.2018: Vater erschießt in Beckingen seinen Sohn
03.01.2018: Familiendrama in Beckingen: Sohn randalierte kurz vor tödlichen Schüssen
28.05.2018: Sohn mit drei Schüssen in Beckingen getötet: Vater angeklagt
21.08.2019: Beckinger Familiendrama: Vater gesteht tödliche Schüsse auf Sohn