Tödlicher Sturz in die Saar: Anklage gegen Tatverdächtigen G. (18)

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am Freitagnachmittag (29. Juni 2018) wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen 18-Jährigen Anklage erhoben.
Der 18-jährige Tatverdächtige wurde am Saarufer der Wilhelm-Heinrich-Brücke festgenommen. Foto: BeckerBredel
Der 18-jährige Tatverdächtige wurde am Saarufer der Wilhelm-Heinrich-Brücke festgenommen. Foto: BeckerBredel
Der 18-jährige Tatverdächtige wurde am Saarufer der Wilhelm-Heinrich-Brücke festgenommen. Foto: BeckerBredel
Der 18-jährige Tatverdächtige wurde am Saarufer der Wilhelm-Heinrich-Brücke festgenommen. Foto: BeckerBredel

Noch im Mai waren die genauen Umstände, die zum Tod des 16-jährigen A. führten, unklar. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken müsste prüfen, ob es sich möglicherweise um eine Notwehrsituation gehandelt habe.

Mit einem Schreiben vom Freitag lässt diese nun verkünden: Gegen den 18-Jährigen G. wird eine Anklage wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.

Das soll passiert sein
Den Ermittlungen zufolge ging es um Drogen: Im Streit soll der 18-jährige G. den 16 Jahre alten A. mit einem Faustschlag bewusstlos geschlagen haben. Den am Boden liegenden A. habe G. schließlich hochgehoben – und (mindestens) zweimal fest auf den Boden geschlagen.

Dann soll der Angeschuldigte den bewusstlosen A. an die Saar geschleift und ihn ins Wasser geworfen haben. Dadurch habe er „dessen Tod durch Ertrinken als möglich vorausgesehen […]“. A. ging, ohne aus seiner Bewusstlosigkeit zu erwachen, wohl sofort unter. Er konnte erst nach rund 30 Minuten geborgen werden – und verstarb einige Stunden später.

So geht es jetzt weiter
Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er hat sich zur Sache nicht eingelassen. Da er erst 18 Jahre alt ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Im Falle des Jugendstrafrechts könnten bis zu zehn Jahre Jugendstrafe verhängt werden, anderenfalls bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

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