Tradition im Saarland: Hymne der Bergleute jetzt Kulturerbe

Das Steigerlied gehört zu den traditionellen Bergparaden - etwa im Saarland und im Harz. Jetzt ist der Hymne der Bergleute eine besondere Ehre zuteilgeworden.
Im Bild: Mitglieder des Saar-Knappenchors auf dem Barbara-Tag der RAG. Archivfoto: picture alliance / dpa | Oliver Dietze
Im Bild: Mitglieder des Saar-Knappenchors auf dem Barbara-Tag der RAG. Archivfoto: picture alliance / dpa | Oliver Dietze

Hymne der Bergleute – Steigerlied jetzt Immaterielles Kulturerbe

Das Lied der deutschen Bergleute „Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt“ ist Immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerkonferenz hat am Mittwoch (15. März 2023) entschieden, es in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen, wie Sachsens Ressortchefin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden mitteilte. Es sei „die Hymne der deutschen Bergleute und integraler Bestandteil der in Sachsen besonders lebendigen Bergbautraditionen“.

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Auch Tradition im Saarland

Laut Klepsch engagieren sich Vereine und Privatpersonen, Gemeinden und Bildungsträger bundesweit „in herausragender Weise für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturform“. Sie könnten „stolz auf diese Auszeichnung sein“, gratulierte sie. Bisher gehörte das Lied, das im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet und dem Saarland zur festen Tradition gehört, nur zum entsprechenden Landesinventar von Nordrhein-Westfalen. Es wird in der Regel stehend gesungen – auch bei Bergparaden im Saarland.

Statement von Anke Rehlinger

„Das Steigerlied gehört zur saarländischen Identität und Kultur. Ich bekomme Heimatgefühle, wenn ich es höre oder singe“, so Saar-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). „Es ist ein Zeichen großen Respekts vor den Bergmanns-Traditionen, dass das Steigerlied zum immateriellen Kulturerbe erklärt wurde“.

Antrag 2021 eingereicht

Der länderübergreifende Antrag „Singen des Steigerlieds“ war 2021 vom Verein Ruhrkohle Musik aus NRW eingereicht worden, um dessen Bedeutung für alle deutschen Bergbauregionen zu betonen. In seine Erarbeitung flossen nach Ministeriumsangaben die Stellungnahmen aller zehn deutschen Landesverbände der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine ein.

Ursprünge bis ins 16. Jahrhundert

Die Ursprünge des Steigerlieds reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Der erste Beleg einer öffentlichen Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung 1678 zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. in Schneeberg. Das Lied kündet von der Hoffnung der Bergleute, nach der harten und gefährlichen Arbeit unter Tage wieder ans Licht und zu ihren Familien zurückzukehren.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur