Trauungen im Standesamt Neunkirchen nur noch stark eingeschränkt möglich
Trauungen in Neunkirchen nur sehr eingeschränkt möglich
Beim Standesamt Neunkirchen sind bei Trauungen ab sofort nur noch drei Personen (ein:e Standesbeamt:in und das Brautpaar) zugelassen. Das hat zur Folge, dass auch der engste Familienkreis sowie Trauzeug:innen aktuell nicht an einer Hochzeit teilnehmen dürfen.
Eine Ausnahme gibt es lediglich bei Trauungen mit Auslandsbeteiligung. Sollte ein:e Dolmetscher:in erforderlich sein, so wird auch diese Person zugelassen, wie es in einer aktuellen Mitteilung der Stadt Neunkirchen heißt.
Die Einschränkungen für Trauungen haben so lange Bestand, wie auch die verschärften Kontaktbeschränkungen gelten. Erst wenn diese gelockert werden, dürfen auch wieder Familie und Freund:innen an einer Trauung teilnehmen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Neunkirchen vom 12.01.2021