Überlebenspaket: So soll die Wirtschaft im Saarland gerettet werden

Um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen, hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses wurde am heutigen Donnerstag (19. März 2020) von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Anke Rehlinger und Peter Strobel stellten das Überlebenspaket für die Corona-Krise im Saarland vor. Foto: BeckerBredel
Anke Rehlinger und Peter Strobel stellten das Überlebenspaket für die Corona-Krise im Saarland vor. Foto: BeckerBredel
Anke Rehlinger und Peter Strobel stellten das Überlebenspaket für die Corona-Krise im Saarland vor. Foto: BeckerBredel
Anke Rehlinger und Peter Strobel stellten das Überlebenspaket für die Corona-Krise im Saarland vor. Foto: BeckerBredel

Das Überlebenspaket beinhaltet neben steuerlichen Hilfestellungen auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer. Damit soll die Zeit der Krise überbrückt werden, bis es ein Bundesprogramm gibt. Wirtschaftsministerin Rehlinger äußerte: „Wir lassen niemanden allein. Das Überlebenspaket für den Mittelstand wird dazu beitragen, dass auch kleine und kleinste Unternehmen bestehen können.“

Soforthilfen für Kleinunternehmen

Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe erhalten. Die Hilfen sind nach Jahresumsatz gestaffelt. Bis 200.000 Euro Umsatz beträgt die Soforthilfe 3.000 Euro, bei bis zu 400.000 Euro Umsatz steigt sie auf 6.000 Euro.

Unternehmen, die über 400.000 Euro pro Jahr umsetzen, können mit einer Soforthilfe von 10.000 Euro rechnen. Das Land stellt dazu 30 Millionen Euro sofort zur Verfügung. Die Hilfen können ab der kommenden Woche beantragt werden. Die Auszahlung soll sehr schnell erfolgen.

Rückzahlen müssen die Unternehmer die Hilfen nur, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen nicht gegeben waren. In Frage kommen Unternehmen mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr. Mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein.

Steuerliche Hilfestellung

Damit die Unternehmen ihre Liquidität erhalten, können Finanzämter Steuern stunden, wenn eine Einziehung die Unternehmen hart treffen würde. Das heißt, die Fälligkeit wird hinausgeschoben. Unter Umständen kann auf Stundungszinsen verzichtet werden. Auch Steuervorauszahlungen können angepasst werden, wenn die Einkünfte unter der Corona-Krise leiden.

Bei wirtschaftlich Betroffenen werden zudem keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen oder Säumniszuschläge erhoben. Die derzeitige Ausnahmesituation wird auch im Voranmeldungsverfahren, etwa bei Umsatz-, Lohn- oder Kapitalertragssteueranmeldungen berücksichtigt. Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe von Voranmeldungen werden „wohlwollend geprüft“.

Kreditprogramm

Das Kreditprogramm wird von 10 Millionen auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Mit Krediten der Hausbank können Unternehmen – verbürgt über die Saarländische Investitionskreditbank – die Liquidität in ihrem Unternehmen halten.

Rehlinger bat die saarländischen Banken dafür um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. „Mit den Soforthilfen und den Bürgschaften treten wir in Vorleistung, bis der Bund eigene Programme auflegt.“ Sollte dies der Fall sein, gelte Vorrang für die Bundes-Zuschüsse, eine Doppelförderung werde ausgeschlossen.

Alle Maßnahmen sollen am Dienstag, 24. März, offiziell vom saarländischen Ministerrat beschlossen werden. Danach sind auch alle Formulare auf www.corona.wirtschaft.saarland.de verfügbar.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, 19.03.2020