Umwelthilfe reicht Klage gegen Saar-Landesregierung ein

Gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue Klimaklagen gegen fünf weitere Landesregierungen ein. Auch das Saarland muss sich demnach einer Verfassungsbeschwerde stellen. Was erreicht werden soll:
Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun mit den Klagen befassen. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun mit den Klagen befassen. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck

Umwelthilfe reicht Klagen gegen fünf weitere Landesregierungen ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen fünf weitere Landesregierungen ein. Wie der Verband am Montag (13. September 2021) mitteilte, richten sich die neuen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Landesregierungen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Was erreicht werden soll

Die Beschwerden sollen die Landesregierungen laut Umwelthilfe dazu zwingen, Landesklimaschutzgesetze zu verabschieden, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Seit Juli laufen bereits entsprechende Verfahren gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.

Wer an den Klagen beteiligt ist

Eingereicht haben die neuen fünf Klagen 16 junge Beschwerdeführer:innen, darunter Mitglieder von Fridays for Future sowie Schüler:innen und Studierende aus den jeweiligen Bundesländern. Die DUH unterstützt den Prozess, da sie als Verband nicht als Einzelklägerin vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten kann.

Laut „SR“ gehören die jungen Klimaaktivist:innen Leonie Frank (16) und Matthias Lattwein (18) zu den Beschwerdeführer:innen aus dem Saarland. Den Angaben zufolge engagieren sich die beiden seit 2019 bei Fridays for Future. Ihre Grundrechte sehen sie verletzt, da es im Saarland kein Klimaschutzgesetz gibt.

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Statement der Deutschen Umwelthilfe

„Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache. Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen„, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet. In den besagten Ländern sehe es beim Klimaschutz noch schlechter aus als auf Bundesebene. Keine der Landesregierungen habe bislang ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte, dass auch die Länder Spielräume hätten, um eine ambitioniertere Klimapolitik zu betreiben, etwa beim Ausbau von Wind- und Solarenergie oder in der Verkehrspolitik. In keinem der Bundesländer werde bislang das Potenzial der erneuerbaren Energien ausreichend ausgeschöpft. Das sehen auch die 16 Kläger:innen so.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländischer Rundfunk