Unterlagen in Missbrauchsfall vernichtet: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwalt

Im Missbrauchsfall des Geistlichen Edmund Dillinger waren im vergangenen Jahr etliche Asservate vernichtet worden. Gegen den Staatsanwalt, der die Verbrennung angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden.
Der Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger hat offenbar jahrzehntelang Minderjährige missbraucht. Foto: Wikimedia Commons/Okami-san/CC3.0-Lizenz/Bild bearbeitet
Der Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger hat offenbar jahrzehntelang Minderjährige missbraucht. Foto: Wikimedia Commons/Okami-san/CC3.0-Lizenz/Bild bearbeitet

Vernichtung von Unterlagen: Kein Anfangsverdacht gegen Staatsanwalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat entschieden, nicht gegen einen Staatsanwalt der Landeshauptstadt zu ermitteln, der im Fall Edmund Dillinger die Vernichtung von Asservaten angeordnet hatte. Das teilte die Behörde am heutigen Donnerstag (1. Februar 2024) mit. Es liege kein Anfangsverdacht einer Straftat wie Rechtsbeugung, Sachbeschädigung, Verwahrungsbruch oder Urkundenunterdrückung vor, so das Ergebnis einer Prüfung.

Beweismittel seien für die Ermittlungen nicht von Bedeutung gewesen

Vor der Vernichtung habe ein polizeilicher Ermittlungsführer überprüft, ob die betreffenden Beweismittel einen Anfangsverdacht gegen Tatbeteiligte des verstorbenen Priesters erhärten. Aufgrund dessen Mitteilung sei der Staatsanwalt davon ausgegangen, dass die Dokumente für die Ermittlungen nicht mehr von Bedeutung waren.

Neffe Dillingers habe telefonisch auf Rückgabe verzichtet

Der Neffe Dillingers, der Eigentümer der Asservate war, habe zudem gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer am Telefon ausdrücklich auf die Rückgabe der Dokumente verzichtet. In diesem Fall dürfen nicht mehr relevante Unterlagen vernichtet werden. Steffen Dillinger widerspricht jedoch dieser Darstellung. Er habe dem Sachbearbeiter zwei Wochen vor der Verbrennung mitgeteilt, dass er strafrechtlich nicht relevantes Material zurückhaben wolle.

Staatsanwaltschaft ändert Regeln und ermittelt gegen Polizisten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Im Nachgang habe man die internen Regeln der zum Umgang mit Asservaten überarbeitet. Demnach dürfen Unterlagen nun nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Gewahrsamsinhabers vernichtet werden. Zudem gebe es weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer.

Staatsanwaltschaft räumte Fehler ein

Nach Bekanntwerden des Falls hatte die Staatsanwaltschaft Fehler eingeräumt. Man habe voreilig gehandelt. Wie der Generalstaatsanwalt Manfred Kost im Juli 2023 erklärte, sei zu prüfen gewesen, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung – wie etwa die kircheninterne Aufklärung – wichtig gewesen wären.

Kirchliche Aufarbeitungskommission hatte Akteneinsicht beantragt

Eine Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt. Durch die Verbrennung stand den Experten jedoch etliches Material nicht mehr zur Verfügung – unter anderem rund 6.850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Das sind die Vorwürfe gegen Dillinger

Edmund Dillinger steht im Verdacht, ab den 1970er Jahren jahrzehntelang insbesondere Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters hatte nach dessen Tod etliche ungerahmte Dia-Aufnahmen in Dillingers Haus gefunden – und war damit im April 2023 an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft will Opferzeugen und etwaige noch lebende Mittäter ausfindig machen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
– Eigene Artikel