Untreue-Prozess gegen suspendierten Homburger OB Schneidewind wird neu aufgerollt

Ab dem heutigen Montag (30. November 2020) steht der derzeit vom Dienst suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind erneut vor Gericht. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.
Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt vor Beginn des Revisionsprozesses wegen Untreue im Landgericht. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Im Bild: der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD). Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt vor Beginn des Revisionsprozesses wegen Untreue im Landgericht. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Im Bild: der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD). Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Untreue-Prozess gegen Schneidewind vor dem LG Saarbrücken

Wegen Untreue steht der derzeit vom Dienst suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) ab heute erneut vor Gericht. Nachdem der Bundesgerichtshof zu Jahresbeginn ein Urteil über 15 Monate Haft auf Bewährung aufgehoben hatte, wird das Verfahren nun vom Landgericht Saarbrücken neu aufgerollt.

Schneidewind ließ Mitarbeitende durch Detektive überwachen

Der 52-Jährige war nach einer kostspieligen Detektiv-Affäre im Februar 2019 verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der damaligen Kammer Mitarbeiter:innen des städtischen Baubetriebshofs von Detektiven überwachen ließ, ohne den Stadtrat zu informieren.

Großer Finanzschaden für die Stadt Homburg

Durch die Kosten für die Detektei sei der Kreis- und Universitätsstadt ein großer Finanzschaden entstanden. Die Detektei hatte insgesamt knapp 330.000 Euro in Rechnung gestellt, von denen die Stadt insgesamt rund 260.000 Euro zahlte. Schneidewind selbst war nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu 25.000 Euro berechtigt gewesen.

Vier Verhandlungstage angesetzt

Laut BGH ist zu prüfen, ob eine Untreue darin liegen könnte, dass der Rathauschef den Vertrag nach Kenntnis einer Abschlagsforderung von 100.000 Euro nicht sofort gekündigt habe. Für den Prozess sind bis zum 15. Dezember vier Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur