Urteil gegen Homburger Oberbürgermeister Schneidewind steht fest

Im Untreue-Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), steht seit dem heutigen Mittwochmorgen (27. Januar 2021) ein Urteil fest.

Urteil gegen Schneidewind

Am Morgen ist vor dem Landgericht Saarbrücken das mit Spannung erwartete Urteil im Untreue-Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Homburg gefällt worden. Wie die „SZ“ berichtet, erwartet Rüdiger Schneidewind wegen Haushaltsuntreue nun eine Geldstrafe. Demnach müsse er 120 Tagessätze zu 90 Euro zahlen (insgesamt 10.800 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft neun Monate Haft auf Bewährung plus eine Zahlung von 10.000 Euro für einen gemeinnützigen Verein gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte Freispruch beantragt.

„Detektiv-Affäre“ vor Gericht

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt die „Detektiv-Affäre“ um Rüdiger Schneidewind (52) die Gerichte. Der suspendierte Oberbürgermeister war in erster Instanz im Februar 2019 vom Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall seit November 2020 vor dem Landgericht Saarbrücken neu aufgerollt.

Angebliche „Holz-Mafia“

Nach Überzeugung der damaligen Landgerichtskammer hatte Schneidewind Mitarbeiter:innen des Baubetriebshofs im Jahr 2015 überwachen lassen, um eine angebliche „Holz-Mafia“ aufzudecken – ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte