Urteil im Beckinger Familiendrama: Vater muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis

Im Prozess um den Familienvater, der seinen 29-jährigen Sohn im vergangenen Jahr mit mehreren Schüssen tötete, ist ein urteil gefallen. Der 66-Jährige muss für viereinhalb Jahre in Haft.
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).
Ernst S. (links) aus Beckingen soll seinen Sohn erschossen haben.(Foto: Becker & Bredel).

Ein Vater muss nach den tödlichen Schüssen auf seinen Sohn viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 66-Jährige habe sich des Totschlags schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Saarbrücken am Dienstag. Der Saarländer hatte seinen Sohn am Neujahrstag 2018 in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet.

In seinem Geständnis hatte der Vater berichtet, dass der 29-Jährige durch den Konsum von Drogen zunehmend aggressiver geworden sei. Am Tattag sei die Situation eskaliert. Der Sohn war über den Balkon in das Haus der Eltern in Beckingen eingedrungen. Als er sich weigerte, zu gehen, schoss der Vater.

Die Staatsanwaltschaft hatte von einem minderschweren Fall gesprochen und fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine „mildere Strafe“, da ihrer Ansicht nach eine Notwehrsituation bestand.

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