Urteil: Justizopfer Norbert Kuß bekommt Schmerzensgeld von Gutachterin

Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat heute Morgen entschieden: Eine Gutachterin muss dem Justizopfer Norbert Kuß ein Schmerzensgeld zahlen.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.

Der 74-jährige Norbert Kuß, der wegen eines mangelhaften Gutachtens einer Psychologin zwei Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hat, hat nun den jahrelangen Rechtsstreit gegen sie gewonnen.

Heute Morgen (23. November 2017) sprach ihm das Saarländische Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. „Ich bin erleichtert, aber wäre froh, wenn all das nicht geschehen wäre“, sagte Kuß spontan nach der Entscheidung.

Auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als „grob fahrlässig“ bezeichnet hatte, war Kuß im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nächstes Verfahren steht an
Schon Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von 41.000 Euro gehen.