Veranstaltungen, Schulen und mehr: Lockerungen in Rheinland-Pfalz geplant

Ab dem 18. Juni greifen in Rheinland-Pfalz die ersten in einer ganzen Reihe von Lockerungen. Unter anderem werden Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 500 Besucher:innen möglich sein. Die neuen Regelungen im Überblick:

Von Schulen über Jugendfreizeiten bis hin zu Veranstaltungen: Rheinland-Pfalz lockert. In zwei Schritten soll dann wieder mehr möglich sein. Der erste erfolgt am 18. Juni, der zweite ist für den 2. Juli geplant.

Dabei gibt es unterschiedliche Öffnungspläne – einen für Inzidenzen unter 100 und einen für Inzidenzen unter 50. Derzeit liegt der Wert landesweit bei 20,6. Die Landesregierung unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stellte die vorgesehenen Neuregelungen am Dienstag (8. Juni 2021) in Mainz vor.

Schulen und Kitas

Unabhängig von den Öffnungsschritten entfällt schon ab Montag (14. Juni 2021) für Grund- und Förderschüler:innen die Maskenpflicht in der Pause. Dann beginnt auch der Präsenzunterricht für alle. Am 21. Juni folgen Öffnungen in Kitas: Durch die Aufhebung von festen Gruppen ist dann auch hier wieder mehr möglich.

Erster Öffnungsschritt

Private Feiern und Treffen

Bis zu 50 Menschen dürfen an privaten Feiern im Freien teilnehmen. Innen sind bis zu 25 Personen erlaubt, diese müssen jedoch einen negativen Test nachweisen. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Die Regelung komme vielen Paaren entgegen, die heiraten wollen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Sport und Kultur

Bis zu 50 Menschen dürfen draußen wieder gemeinsam Sport treiben. Alle Arten sind dabei wieder erlaubt. Innen ist Training mit bis zu 20 Menschen möglich, ab 15 Jahren ist allerdings ein Test Pflicht. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Die Regelungen gelten übereinstimmend auch im Kulturbereich. „Wir ermöglichen Profis und Laien wieder mehr Aktivität“, erklärte Dreyer.

Bei Sport- und Kulturveranstaltungen sind innen bis zu 250 Menschen Zuschauer:innen erlaubt, im Freien bis zu 500. Public Viewing zur Fußball-EM gelte dabei als Außenveranstaltung.

Öffnungen für Schwimmbäder und Campingplätze

Freizeiteinrichtungen im Innenbereich wie etwa Indoorspielplätze dürfen mit Testbestimmungen und Personenbeschränkung wieder öffnen. Dazu zählen auch Schwimm- und Spaßbäder, sowie Thermen.

Zudem sind Campingplätze wieder für alle nutzbar und Gemeinschaftsumkleiden wieder offen. Jugendfreizeiten mit Übernachtung dürfen wieder stattfinden.

Derzeit wird noch geprüft, ob der Einzelhandel wieder mehr Menschen pro Quadratmeter einlassen darf.

Das gilt bei Inzidenz über 50

Sollte die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegen, dürfen sich sowohl drinnen als auch draußen nur maximal 25 Menschen zu privaten Feiern treffen. Drinnen ist dabei ein Test erforderlich. Sport und Kultur wird auf 30 Personen draußen und 10 drinnen beschränkt. Dabei sind maximal 250 Zuschauer:innen draußen und 100 drinnen erlaubt.

Zweiter Öffnungsschritt

Ab dem 2. Juli sollen bei stabilen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte greifen. Was dann bei einer Inzidenz unter 100 gilt:

Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen und Personenbegrenzung

Die Kontaktbeschränkung soll von derzeit fünf auf maximal zehn Personen ausgeweitet werden. Zu privaten Feiern können dann bis zu 75 Menschen zusammenkommen. Bei Veranstaltungen im Innenbereich ist dabei ein Test nötig.

Unter anderem im Einzelhandel wird zudem die Personenbegrenzung gelockert: Überall ist nun eine Person je 10 Quadratmeter erlaubt. Die strengere Regelung bei Flächen über 800 Quadratmetern entfällt.

Sport und Kultur

Auch bei Sport und Kultur im Innenbereich wird weiter gelockert. So erhöht sich die Zahl der Menschen, die drinnen gemeinsam Sport treiben, musizieren oder ähnliches dürfen auf 30 – weiter ist dabei ein Test nötig. Auch die Zahl der Zuschauer:innen wird erhöht: Dann sind bis zu 350 getestete, geimpfte oder genesene Menschen auf den Rängen im Inneren erlaubt. Im Außenbereich bleibt es bei den Beschränkungen des ersten Öffnungsschrittes.

Messen, Märkte, Reisen und Bordelle

Unter Auflage sind Fachmessen, Spezial- und Flohmärkte wieder möglich. Auch Bus- und Schiffsreisen werden mit Maske, Test und maximal halber Belegung wieder erlaubt. Noch unklar ist, ob Bordelle wieder öffnen dürfen.

Weitere Lockerungen bei Inzidenz unter 50

Liegt die Inzidenz auch nach dem 2. Juli weiter stabil unter 50 wird noch weiter gelockert. Dann sind private Feiern im Freien mit bis zu 100 Menschen möglich. Indoor-Sport ist zudem für bis zu 50 Menschen mit Test erlaubt. Allerdings ist die Personenzahl auf eine pro zehn Quadratmeter beschränkt.

Weitere Öffnungen möglich

„Wenn die Zahlen rasant weiter abnehmen, werden wir Mitte Juni schauen, ob es noch weitere Perspektiven gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Dreyer. Sie hatte zudem angekündigt, bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag eine bundeseinheitliche Regelung in Hinblick auf Wein- und Volksfeste zu erreichen.

Trotz der sinkenden Zahlen gelte es weiterhin, die Zahl der Neuinfektionen gering zu halten und Regeln einzuhalten. Etwa 75 Prozent der Bürger:innen seien nicht vollständig geimpft.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz