Verbraucherzentrale des Saarlandes: Vorsicht vor Routenplaner-Abzocke

Mit wechselnden Adressen für kostenlose Routenplaner-Internetseiten versuchen Abzocker, Verbraucher im Saarland in eine teure Abo-Falle zu locken.
Bei gewissen Routenplaner-Webseiten ist Vorsicht geboten. Foto: dpa
Bei gewissen Routenplaner-Webseiten ist Vorsicht geboten. Foto: dpa
Bei gewissen Routenplaner-Webseiten ist Vorsicht geboten. Foto: dpa
Bei gewissen Routenplaner-Webseiten ist Vorsicht geboten. Foto: dpa

„In den letzten Monaten häufen sich bei uns Beschwerden. Verbraucher, die über eine bestimmte Seite eine Route berechnen lassen wollen, müssen sich dafür mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden“, beschreibt Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale.

Sobald man sich registriert habe, komme eine Zahlungsaufforderung über 500 Euro für ein Zwei-Jahres-Abonnement. Fuchs weiter: „Gezahlt werden soll mit Amazon Gutscheinen, damit eine Rückverfolgung des Betrages nicht möglich ist.“ Sobald die Zahlung durch die Betroffenen ausbleibe, werde eine Drohkulisse mit negativem Schufa-Eintrag, Kosten im oberen dreistelligen Bereich, Lohn – und Kontenpfändung und Zwangsvollstreckung aufgebaut.

Doch es kommt noch dreister: „Neuerdings wird sogar damit gedroht, dass an einem der kommenden Tage ein Außendienst Inkasso-Team zu Besuch nach Hause kommt, um Wertgegenstände zu pfänden“, berichtet die Verbraucherberaterin.

„Diese Maßnahmen sind tatsächlich nur möglich, wenn ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil vorliegt“, beruhigt Fuchs, „um einen Vollstreckungstitel zu erwirken, muss dem Antragsgegner die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs von Seiten des Gerichtes eingeräumt werden.“ Ohne dieses Erfordernis werde kein Vollstreckungstitel ausgestellt werden. Eine Pfändung sei dann nicht möglich.