Vereine im Saarland dürfen Vereinsräume teilweise wieder nutzen

Die Vereine im Saarland können ihre Vereinsräume für die kulturelle Bildung unter Auflagen des Infektionsschutzes wieder nutzen. Das hat die saarländische Landesregierung am heutigen Freitag (15. Mai 2020) beschlossen.
Einige saarländische Vereine dürfen ihre Vereinsräume ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) wieder nutzen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/
Einige saarländische Vereine dürfen ihre Vereinsräume ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) wieder nutzen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/
Einige saarländische Vereine dürfen ihre Vereinsräume ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) wieder nutzen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/
Einige saarländische Vereine dürfen ihre Vereinsräume ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) wieder nutzen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/

Saarländische Vereine können Vereinsräume wieder nutzen

Vereine im Saarland können künftig unter Infektionsschutzauflagen Vereinsräume wieder für die kulturelle Bildungsarbeit nutzen. Das hat die Landesregierung am heutigen Freitag (15. Mai 2020) auf Vorschlag von Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) mit der Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 2. Mai beschlossen. Die neuen Regelungen lösen die bisher geltenden Bestimmungen ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) ab.

„Die Vermittlung von Kultur und die aktive kulturelle Teilhabe sind wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Theatergruppen, Musik- und viele andere Kulturvereine spielen dabei in unserem Land eine große Rolle. Die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten sind aber in der Krise gerade für Kinder und Jugendliche stark eingeschränkt. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass Vereine, die kulturelle Bildungsarbeit leisten, dies unter Auflagen in ihren Räumlichkeiten wieder tun dürfen. Für sie gilt ab Montag, was seit dem 2. Mai bereits für Musik-, Kunst- und Schauspielschulen gilt“, erklärte die saarländische Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot am Freitag.

Hygienemaßnahmen sind einzuhalten

Konkret heißt das: Vereinsräume für die kulturelle Bildung zu nutzen, ist erlaubt, wenn die ergriffenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen den für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geltenden Vorgaben nach § 1 der Verordnung zum stufenweisen Einstieg in den schulischen Präsenzunterricht und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen entsprechen. Das bedeutet, dass insbesondere die Vorgaben des Musterhygieneplans für die saarländischen Schulen zu berücksichtigen sind. In den Musikschulen ist der instrumentale und vokale Unterricht erlaubt, soweit nicht mehr als drei Personen einschließlich der Lehrperson daran teilnehmen. Entsprechendes gilt nun auch für Musikvereine.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur vom 15.05.2020