Vereinshilfe im Saarland gestartet: So bekommt ihr das Geld

Vereine im Saarland können jetzt finanzielle Unterstützung beantragen. Für durch Corona besonders betroffene Clubs gibt es mehr Geld.
Vereine können eine von zwei Hilfen beantragen. Foto: Pixabay
Vereine können eine von zwei Hilfen beantragen. Foto: Pixabay
Vereine können eine von zwei Hilfen beantragen. Foto: Pixabay
Vereine können eine von zwei Hilfen beantragen. Foto: Pixabay

Saarländische Vereine können ab sofort finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung beantragen. Das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ startete am heutigen Montag (6. Juli 2020), teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer mit.

Unterstützungszahlung für Vereine

Vereine können zwischen zwei Hilfen wählen: Bei der pauschalen Unterstützungszahlung gibt es einen Einmal-Betrag. Er ist abhängig von der Größe des Clubs:
– bis 100 Mitglieder: 1.500 Euro
– bis 300 Mitglieder: 2.000 Euro
– bis 700 Mitglieder: 2.500 Euro
– ab 701 Mitglieder: 3.000 Euro

Für besonders getroffenen Vereine: Liquiditätshilfe

Besonders betroffene Vereine können eine Liquiditätshilfe beantragen. Die Höhe dieses Betrags ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und dabei auf den Maximalbetrag von 10.000 Euro beschränkt. Voraussetzung für eine Auszahlung ist hier, dass die Existenz des Clubs durch die Coronavirus-Pandemie bedroht ist und die laufenden Verpflichtungen (zum Beispiel Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge, Trainerpauschalen) nicht mehr gedeckt werden können. Die existenzbedrohende Lage muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden

Alle Vereine und Stiftungen mit Sitz im Saarland, die als gemeinnützig anerkannt sind, können die Hilfen beantragen. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wann es das Geld gibt

Anträge müssen online auf Corona.Saarland.de/Vereinshilfe gestellt werden. Je nach Verein wird der Antrag dann an die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Die Vereinshilfe soll „zeitnah“ auf das Konto überwiesen werden, heißt es aus der Staatskanzlei.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes, 06.07.2020
– Corona.Saarland.de/Vereinshilfe