Verfassungsgericht im Saarland verhandelt über Blitzer

Über die Beschwerde eines Autofahrers über die Zuverlässigkeit eines Blitzers verhandelt am Donnerstag (9. Mai) der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.

Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Demnach war der Mann zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden, weil er zu schnell unterwegs war. Er kritisiert die Radarfalle, mit der Polizisten ihn erwischten. So speichert das Gerät den Anfangs- und Endzeitpunkt der Messung, aber nicht den Anfangs- und Endort des Fahrzeuges.

Laut „SZ“ rüge der Autofahrer mit seiner Verfassungsbeschwerde „eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren“. Weil nicht alle Messdaten gespeichert würden, habe er Messfehler im Verfahren nicht aufzeigen können.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung