Verfassungsgericht Saar: Private Wettanbieter dürfen wieder Wettscheine annehmen

Entscheidung des Verfassungsgerichts: Unter bestimmten Bedingungen dürfen private Wettanbieter im Saarland wieder Wettscheine annehmen. Geklagt hatte eine Inhaberin mehrerer privater Wettannahmestellen.

Private Wettanbieter dürfen wieder Wettscheine annehmen

Unter bestimmten Bedingungen dürfen private Wettanbieter im Saarland wieder Wettscheine annehmen. Wie „SR“ und „SZ“ übereinstimmend berichten, geht das aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Saar hervor.

Erlaubt sei der Betrieb von privaten Wettannahmestellen demnach, wenn „eine kontaktarme Wettannahme innerhalb fester Zeitfenster unter Wahrung zusätzlicher Hygienevorkehrungen erfolgt“. Möglich soll eine Annahme außerhalb der Geschäftsräume sein. Der Zugang zu Innenräumen bleibe weiterhin verboten.

Die Begründung des Gerichts: Private Anbieter dürften vom Staat nicht anders behandelt werden als staatliche Annahmestellen. Zudem „seien auch keine infektionsschutzrechtlichen Gründe dafür erkennbar, sonstigen nicht der Daseinsvorsorge dienenden Einzelhandelsbetrieben sogenannte ‚click & collect‘- Angebote zu erlauben, Inhabern von privaten Wettannahmestellen aber nicht“.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung