Verkehrskontrolle bei St. Ingbert: Polizei stellt innerhalb von sechs Stunden 1.310 Raser fest

Am Mittwoch (12. September 2019) fand auf der A6 bei St. Ingbert die Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ statt. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten zahlreiche Verstöße fest.
Die Kontrollen fanden auf der A6 bei St. Ingbert statt. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Kontrollen fanden auf der A6 bei St. Ingbert statt. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Kontrollen fanden auf der A6 bei St. Ingbert statt. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Kontrollen fanden auf der A6 bei St. Ingbert statt. Symbolfoto: BeckerBredel

Beamtinnen sowie Beamte von Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Landespolizeipräsidien nahmen am Mittwoch bundesweit an der groß angelegten Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ teil. Auch im Saarland kam es im Rahmen der Aktion zu Kontrollen an der A6 bei St. Ingbert. Darüber informiert das Landespolizeipräsidium Saar.

Nach Angaben der Beamten wurde, zeitgleich zur Kontrollstelle am Rastplatz Kahlenberg, eine Geschwindigkeitsmessstelle eingerichtet. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Einsatzkräfte wies ein Schild vor der Mess- und Kontrollstelle auf die reduzierte Geschwindigkeit von 60 km/h hin.

Zwischen 07.30 und 13.30 Uhr passierten insgesamt 5.109 Fahrzeuge jene Stelle, so die Polizei. Das Ergebnis: In dem eigens für die Kontrollstelle eingerichteten Geschwindigkeitstrichter waren 1.310 Fahrzeuge zu schnell. Fast jedes vierte Auto, Motorrad und Co. hielt sich also nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit. Ein Fahrzeug wurde an diesem Tag sogar mit 130 km/h gemessen.

854 Fahrerinnen und Fahrer müssen sich nun auf ein Verwarngeld einstellen. Gegen 456 wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet – und 76 weitere müssen zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus bemerkten die Einsatzkräfte auch noch zahlreiche Verstöße im Güterverkehr, heißt es. So etwa 26 Verstöße gegen Sozialvorschriften. Einem Fahrer musste wegen eines schwerwiegenden Gefahrgutverstoßes zudem die Weiterfahrt untersagt werden.

Verwendete Quellen:
• Bericht des saarländischen Landespolizeipräsidiums, 13.09.2019