Vermieter in Saarbrücken-Bischmisheim getötet: Urteil gegen 36-Jährigen steht fest

Im Herbst des vergangenen Jahres nahm die Polizei in Bischmisheim einen Mann fest, der im Verdacht stand, seinen Vermieter mit bloßen Händen getötet zu haben. Heute fiel am Landgericht Saarbrücken das Urteil gegen den 36-Jährigen:
Im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim ist im September 2023 ein 62 Jahre alter Mann von einem seiner Mieter getötet worden. Foto: BeckerBredel
Im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim ist im September 2023 ein 62 Jahre alter Mann von einem seiner Mieter getötet worden. Foto: BeckerBredel

Ein 36-Jähriger aus Bischmisheim wurde am heutigen Mittwoch (6. März 2024) wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das berichtet der SR. Das Landgericht Saarbrücken sah es als erwiesen an, dass er im Herbst 2023 seinen 62-jährigen Vermieter getötet hatte. Im Anschluss an die Tat hatte der Mann selbst die Polizei alarmiert und sich widerstandslos festnehmen lassen.

Das Urteil begründete der Vorsitzende Richter mit der extremen Brutalität der Tat. Laut Obduktionsbericht war der Vermieter durch „massive, stumpfe Gewalt gegen Kopf und Hals“ gestorben. Der Täter hatte ihm die multiplen Verletzungen mit bloßen Händen zugefügt. Mit Fußtritten und Faustschlägen habe der gelernte Estrichleger sein Opfer unzählige Mal traktiert. Zudem habe er den 62-Jährigen mehrfach mit dem Kopf gegen Boden und Wände geschleudert. Der austrainierte Angeklagte sei dem älteren Mann dabei körperlich weit überlegen gewesen.

Da der 36-Jährige zur Tatzeit mehr als 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte, war er vermindert schuldfähig. Das Gericht ordnete daher an, dass er in der Forensik zwei Jahre lang eine Alkoholtherapie in Anspruch nimmt. Das Motiv für die Tat ist auch nach dem Prozess weiter unklar. Zunächst hatte man Mietstreitigkeiten als Auslöser vermutet. Dies konnte jedoch nicht bestätigt werden. Der Angeklagte selbst erklärte, dass er sich die grausame Tat selbst nicht erklären könne. Er war laut SR bislang nicht vorbestraft.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk