Versuchter Mord in Burbach? Angeklagter gibt Angriff auf Gabuner zu

Hat ein 24-Jähriger versucht, in Saarbrücken-Burbach einen Studenten aus dem Gabun umzubringen? Diese Frage versucht jetzt das Landgericht zu klären. Der angeklagte Daniel B. gibt zu, sein Opfer geschlagen zu haben. Den Mordversuch bestreitet er.
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Wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung an einem Studenten aus dem afrikanischen Gabun steht seit dem heutigen Montag (2. November 2020) der 24-jährige Daniel B. vor dem Landgericht Saarbrücken.

Mann wohl vermindert schuldfähig

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm Heimtücke und niedrige Beweggründe vor. Weil der Angeklagte bei der Tat unter Drogeneinfluss gestanden haben soll, geht die Anklage von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Tat mutmaßlich rassistisch motiviert

Mit den Worten „Du bist schwarz, du sollst sterben“ sei der Deutsche im Juni an einer Bushaltestelle in Saarbrücken-Burbach auf sein Opfer zugegangen und habe den 26-Jährigen mit voller Wucht mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Anklage: Mann soll Gabuner versucht haben umzubringen

Mehrfach soll B. die Worte wiederholt und dabei versucht haben, dem Studenten mit einem Messer am Hals und Oberkörper tödliche Verletzungen zuzufügen. Dem Angegriffenen gelang es, den Stichen auszuweichen.

Opfer in psychologischer Behandlung

Vor Gericht schilderte der Student, dass er seit dem Angriff, bei dem ihm die Nase gebrochen wurde, in psychologischer Behandlung sei und Schlaf- sowie Konzentrationsprobleme habe. Die anstehende Master-Arbeit im Fach Interkulturelle Kommunikation habe er daher noch nicht schreiben können.

Daniel B. gibt Schlag zu

Der Angeklagte konsumiert nach eigenen Angaben regelmäßig Drogen. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er den Geschädigten tatsächlich „ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund“ geschlagen und sinngemäß auch die vorgeworfenen Äußerungen gemacht habe.

Angeklagter: Messer nur zum Einschüchtern gezogen

Dabei sei der Zeuge hingefallen. Aus Angst, dass sich dieser körperlich wehren könnte, habe er sein Messer genommen – allerdings nicht, um ihn zu verletzen, sondern um ihn einzuschüchtern. Das Urteil könnte am Donnerstag fallen.

Warum wir die Nationalitäten der Beteiligten nennen

Normalerweise nennen wir in der Berichterstattung über Straftaten keine Nationalitäten der beteiligten Personen, damit es nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens kommt. Hierbei halten wir uns an den Pressekodex, der Redaktionen empfiehlt, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung der Nationalität ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Da wir es in diesem Fall mit einem Angriff zu tun haben, der mutmaßlich rassistisch motiviert war, nennen wir die Nationalitäten des Opfers und des Tatverdächtigen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Recherche
Pressekodex: Praxis-Leitsätze Richtlinie 12.1 (PDF)