Verurteilt: Krankes Sex-Paar missbrauchte 7-Jährige mehr als 30 Mal
Das Urteil
Wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 30 Fällen hat das Landgericht Saarbrücken eine 40 Jahre alte Hausfrau und ihren 60 Jahre alten Nachbarn zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die beiden voll geständigen Angeklagten hatten die kleine Tochter der Frau über Monate immer mehr in ihre Sexspiele einbezogen und missbraucht. Der Mann wurde deshalb zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, gegen die Frau wurde eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verhängt.
Mädchen im Kinderzimmer missbraucht
Die Familien der Angeklagten wohnen seit Jahren Haus an Haus in einer mittelgroßen saarländischen Kommune. Der Ehemann der Frau ist schwer krank und nicht mehr sehr mobil. Dies haben die beiden Angeklagten nach eigener Aussage für ihr sexuelles Verhältnis ausgenutzt. Wenn der Nachbar zu Besuch kam, dann ging er regelmäßig mit der Frau nach oben in die erste Etage, wo das Kinderzimmer der Tochter und das elterliche Schlafzimmer liegen. Dort hatten beide Angeklagte Sex.
Spätestens im Jahr 2016 haben die beiden Erwachsenen das Kind nach und nach in diese sexuelle Beziehung hineingezogen, so die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Bei dem Mann sei es vielleicht um die Steigerung seiner sexuellen Befriedigung gegangen. Bei der Frau vielleicht darum, die sexuelle Beziehung zu dem Nachbarn zu erhalten. Jedenfalls seien beide Angeklagte die ganze Sache „systematisch angegangen“.
Nachbar schickte Pornos aufs Handy des Kindes
Die Mutter und der Nachbar hätten das damals sieben Jahre alte Kind zuerst beim Sex zusehen lassen. Angeblich um aufzupassen, falls sein Papa aus der ersten Etage nach oben kommt. Tatsächlich sei es dem Paar aber darum gegangen, das Kind zu manipulieren. Und zwar dahin, dass es alles für ganz normal hält, was die beiden Erwachsenen vor seinen Augen tun. Aus diesem Grund habe der Mann dem Mädchen auch diverse Pornos mit aufs Handy geschickt.
Siebenjährige wie eine erwachsene Frau behandelt
Nach und nach hätten die beiden Erwachsenen das Mädchen dann immer mehr in verschiedene Sex-Praktiken einbezogen. Sie hätten das Kind wie eine erwachsene Sexualpartnerin behandelt, so die Vorsitzende. Das Mädchen habe das gleiche Sex-Spielzeug wie die Mutter von dem Mann bekommen und mit ihr gemeinsam Sex-Videos gedreht. Die Intensität der sexuellen Übergriffe sei dabei immer mehr gesteigert worden. Bis zu dem Zeitpunkt, als die Sache per Zufall aufflog und von der Polizei beendet wurde.
Lediglich Versuche des Mannes, richtigen Geschlechtsverkehr mit dem Kind auszuüben, habe die Frau bis dahin mehrfach unterbunden. Warum? Ob sie als Mutter nicht wollte, dass ihrer Tochter wehgetan wird? Ob es Eifersucht war, weil die Frau fürchtete, den Mann anschließend als Sex-Partner für sich selbst zu verlieren? „Wir wissen es nicht“, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung.
Richter: Die Mutter hätte „Stopp!“ sagen müssen
Fazit der Richter: Ihre Strafkammer urteile seit langem über Fälle von sexuellem Missbrauch im Saarland. Aber der aktuelle Fall gehe weit über das hinaus, was hier in den letzten Jahren verhandelt worden sei. Hier hätten zwei Erwachsene das Vertrauen eines Kindes systematisch auf schlimme Art und Weise ausgenutzt.
Besonders schwer wiege dies bei der Mutter des kleinen Mädchens. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, dass Kind zu schützen. Sie hätte von Anfang an „Stopp!!“ sagen müssen.
Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).