Verurteilt wegen Kindesmissbrauchs: Saarbrücker Psychologe legt Revision ein
Das Landgericht Saarbrücken hatte am Freitag (11. Dezember 2020) das Urteil gegen den Saarbrücker Psychologen verkündet. Als Strafmaß waren vier Jahre und drei Monate Haft vorgesehen. Der Verurteilte will in Revision gehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss den Richterspruch nun auf Rechtsfehler prüfen. Das teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.
Der 74-Jährige soll sich bei einer Langzeit-Therapie zwischen 2004 und 2006 an einem zunächst sieben Jahre alten Jungen vergangen haben. Ursprünglich war der Psychologe wegen zehn Fällen angeklagt worden. Ihm wurde zudem für fünf Jahre verboten als psychologischer Psychotherapeut männliche Personen unter 14 Jahren zu behandeln.
Bereits im Jahr 2021 hatte das Landgericht den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof am Ende des Jahres aufgehoben. Der Fall ging zurück nach Saarbrücken, wo er seit Mitte September erneut verhandelt wird.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur