Verweise und Bußgelder: Bahn will Maskenpflicht strenger durchsetzen

Die Bahn will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Zügen härter durchgreifen. Wer sich weigert, werde notfalls dem Zug verwiesen. Auch Bußgelder könnten drohen - je nachdem, wo es zum Verstoß kommt.
Wer sich weigert, die Maskenpflicht einzuhalten, kann aus dem Zug verwiesen werden. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Wer sich weigert, die Maskenpflicht einzuhalten, kann aus dem Zug verwiesen werden. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Wer sich weigert, die Maskenpflicht einzuhalten, kann aus dem Zug verwiesen werden. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Wer sich weigert, die Maskenpflicht einzuhalten, kann aus dem Zug verwiesen werden. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk

„Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar“, erklärte die Bahn am Montag in Berlin. Bei Fahrgästen, die sich hartnäckig weigern eine Maske zu tragen, seien Verweise bereits möglich. Dies werde zusammen mit der Bundespolizei auch „konsequent“ umgesetzt.

Wer gegen Maskenpflicht verstößt, wird dem Zug verwiesen

Wie die Bahn betont, halte sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Wenn Fahrgäste sich jedoch nach wiederholter Aufforderung weigerten, würden sie am nächsten Halt aus dem Zug gebeten. Das berichtet ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Notfalls komme sogar die Bundespolizei hinzu und zeige die Verstöße an.

Wie viele Fahrgäste bereits aussteigen mussten, gab die Bahn nicht an. Das Verkehrsministerium forderte den Konzern auf, strikt auf die Maskenpflicht zu achten und dem Bund regelmäßig darüber zu berichten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) betonte, die Maskenpflicht gelte „ohne Wenn und Aber“.

Eisenbahn-Verkehrsordnung erlaubt Verweise

Die Verweise sind nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich. Sie bestimmt, dass „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen“, von der Beförderung ausgeschlossen werden können – ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

Bei Verstößen können auch Bußgelder drohen

Das Bundesinnenministerium erklärte, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen gelten. Das bedeutet, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht – je nach Bundesland – auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Je nachdem, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade ist, könne dann die zuständige Landesbehörde informiert werden.

Grünen fordern weitergehende Maßnahmen

Die Grünen und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderten weitergehende Schritte. Der Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel bemängelte, dass er während seiner Fahrten in Fernzügen „kein einziges Mal“ wahrgenommen habe, „dass das Bahnpersonal Reisende ohne Maske auf ihr Fehlverhalten anspricht„. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, fordert er eine „klare Zuständigkeit der Bundespolizei„.

Zudem müsse das Reservierungssystem umgestellt werden, sodass Sitzplätze auf Abstand zugeteilt werden. Einzelne Wagen könnten Risikogruppen vorbehalten bleiben. Um nicht mehr Fahrgäste in voraussichtlich volle Züge zu locken, sollten Sparpreis-Tickets nur für gering ausgelastete Fahrten verfügbar sein.

Fahrgäste steigen aus Angst wieder aufs Auto um

Die Lokführergewerkschaft GDL beklagte, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht ein massives Problem sei – insbesondere wenn wieder mehr Menschen die Bahn nehmen. „Fahrgäste schreckt es zudem immer wieder ab, wenn Maskenverweigerer im Zug sind, und sie steigen um aufs Auto„, so GDL-Chef Claus Weselsky. Es brauche Sicherheitspersonal, zudem müsse Zugbegleitern mehr Respekt entgegengebracht werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur