Wann darf ich den Notruf wählen? Polizei Saarland informiert über die 110

In brenzligen Situationen ist man schnell dazu geneigt, die 110 zu wählen. Doch nicht jede Gelegenheit ist ein Fall für den Notruf. Die Polizei im Saarland informiert jetzt, wann die Nummer gewählt werden sollte und wann nicht.
In welchen Fällen sollte die 110 gewählt werden und in welchen nicht? Die Polizei im Saarland informiert. Foto: Christoph Schmidt/dpa-Bildfunk
In welchen Fällen sollte die 110 gewählt werden und in welchen nicht? Die Polizei im Saarland informiert. Foto: Christoph Schmidt/dpa-Bildfunk
In welchen Fällen sollte die 110 gewählt werden und in welchen nicht? Die Polizei im Saarland informiert. Foto: Christoph Schmidt/dpa-Bildfunk
In welchen Fällen sollte die 110 gewählt werden und in welchen nicht? Die Polizei im Saarland informiert. Foto: Christoph Schmidt/dpa-Bildfunk

Das Landespolizeipräsidium Saarland informierte in einer Social-Media-Kampagne über das Thema Notruf. Die Beamt:innen erklärten unter anderem, in welchen Fällen die 110 gewählt werden sollte – und in welchen nicht.

Mehr als 300 Notrufe am Tag

Laut Polizei gehen bei der Führungs- und Lagezentrale im Saarland täglich durchschnittlich 340 Notrufe ein. Insgesamt wurden dort im Jahr 2019 124.275 Notrufe entgegengenommen.

Daneben hätten die Einsatzsachbearbeiter im vergangenen Jahr 234.931 Mal über die normale Amtsleitung telefoniert. Insgesamt hätten sich aus diesen Anrufen sowie den Notrufen 172.653 Einsätze für die Polizei ergeben.

In welchen Fällen der Polizei-Notruf gewählt werden sollte

Wird eine Gefahr für sich selbst oder eine andere Person erkannt, so ist die 110 die richtige Wahl. Zudem sollte der Notruf gewählt werden, wenn eine Straftat oder eine Notsituation bemerkt oder eine verdächtige Wahrnehmung gemacht wird – und wenn Fahndungshinweise gegeben werden können.

Wann der Polizei-Notruf nicht gewählt werden sollte

Die Polizei liefert auch ein Beispiel für einen „NoNotruf“ – also ein Fall, in dem die 110 nicht gewählt werden sollte. „‚Ein Eimer hinter meinem Haus ist wegen dem Sturm weggeflogen. Können Sie den bitte wieder einsammeln und unter meinen Balkon stellen. Ich bin so schlecht zu Fuß'“, twittern die Beamt:innen.

Wer die Notrufnummer missbraucht, macht sich schuldig. Dann droht eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

Diese Nummer sollte man kennen

Unsicher, ob das eigene Anliegen ein Fall für den Notruf ist? Die Führungs- und Lagezentrale ist auch über die „normale“ Telefonnummer (0681)9620 zu erreichen. Außerdem kann bei den örtlichen Dienststellen angerufen werden.

Verwendete Quellen:
Facebook-Post der Polizei Saarland, 14.01.2020
Tweet der Polizei Saarland, 14.01.2020
Strafgesetzbuch: Paragraf 145