Warum der Polizistenmörder von Kusel ab heute wieder vor Gericht steht
Berufungsverhandlung gegen Polizistenmörder wegen Jagdwilderei
Vor dem Landgericht Saarbrücken beginnt am heutigen Dienstag ein weiterer Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel. Dem 40-Jährigen wird in einer Berufungsverhandlung Jagdwilderei vorgeworfen. Weitere Prozesstage sind am 8. und 15. Mai vorgesehen.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Neunkirchen den Mann im März 2023 vom Vorwurf der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Der Vorwurf
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im saarländischen Kreis Neunkirchen ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei wurde er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet. Als dieser sich auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.
Der Richter am Amtsgericht hatte seinen Freispruch damit begründet, dass das Geschehen fünfeinhalb Jahre zuvor „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen sei.
Lebenslange Haft wegen Mord an Polizisten
Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizeikräften ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel mit Kopfschüssen getötet, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Im Laderaum seines Kastenwagens hatten die beiden Beamten zuvor mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe entdeckt.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur