Warum Dominik F. nicht wegen Mordes verurteilt wurde

Das Landgericht Saarbrücken hat Dominik F. wegen Totschlags zu einer langen Haft verurteilt. Doch warum war die Tat kein Mord? Die Kammer begründete ihre Entscheidung folgendermaßen.
Dominik F. (rechts, mit seinem Verteidiger Marius Müller) wurde wegen Totschlags verurteilt. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Dominik F. (rechts, mit seinem Verteidiger Marius Müller) wurde wegen Totschlags verurteilt. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Dominik F. (rechts, mit seinem Verteidiger Marius Müller) wurde wegen Totschlags verurteilt. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Dominik F. (rechts, mit seinem Verteidiger Marius Müller) wurde wegen Totschlags verurteilt. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden: Dominik F. aus Neunkirchen ist kein Mörder.Der 24-Jährige wurde am Donnerstagmorgen (25. Oktober) wegen Totschlags verurteilt.

13 Jahre muss der arbeitslose Zerspanungsmechaniker ins Gefängnis, weil er im April seine Freundin Jasmine B. in der gemeinsamen Wohnung in Neunkirchen erwürgt hatte.

Damit blieb die Kammer über der von Dominiks Anwalt Marius Müller geforderten Strafe von 11 Jahren Gefängnis und unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese wollte Dominik wegen Mordes verurteilt sehen, wofür es nur eine Sanktion gibt: lebenslange Freiheitsstrafe.

Mordmerkmale nicht erfüllt

„Die Kammer hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Bernd Weber, Vorsitzender Richter, in der Urteilsbegründung. Zwar sei eine Nähe zu Mordmerkmalen während der Beweisaufnahme zu erkennen gewesen, weswegen die Strafe im obersten Bereich des Strafrahmens angesetzt wurde. Doch erfüllt seien die Merkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe eben nicht.

Dominik habe sich durch das Verhältnis von Jasmine mit einem anderen gekränkt gefühlt. Als er wenige Tage vor der Tat von Jasmines Neuem erfuhr, reagierte er wütend und gedemütigt. In WhatsApp-Nachrichten beleidigte er sie wüst und drohte ihr mit dem Tod. Doch die Kammer machte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass Dominik zwar Tötungsgedanken hegte, aber keinen festen Tatplan fasste.

Als er sie schließlich am Tattag in die Wohnung bat, habe er sie auch nicht dort hingelockt, um sie umzubringen, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage sah. Dominik habe sich mit ihr getroffen, um ein klärendes Gespräch zu führen. Erst als Jasmine Details aus ihrer Beziehung mit ihrem neuen Freund bestritt und Dominik schließlich vorwarf, er benutzte seine Borderline-Erkrankung nur als Vorwand, habe er eine solche Wut und einen solchen Hass entwickelt, dass er sie umbrachte.

Zunächst habe er ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie dann mit einem Griff an die Kehle zu Boden gebracht und dann auf ihrem Rücken kniend erwürgt. Schließlich ließ er über eine Freundin die Polizei rufen und sich widerstandslos festnehmen. Schon in Vernehmungen mit der Polizei räumte er die Tat ein.

Eifersucht und Wut entbehren nicht nachvollziehbaren Gründen

Das Landgericht sah auch das als „niedriger Beweggrund“ bezeichnete Mordmerkmal nicht als erwiesen an. Dominik habe sich wütend und gedemütigt gefühlt und sei durch sein egozentrisches und narzisstisches Selbstbild besonders empfindlich. Der akute Beziehungskonflikt, kombiniert mit der emotionsgeladenen Verfassung, sei kein Motiv, das nach „allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe“ steht und deshalb „besonders verachtenswert“ ist, heißt es in der aktuellen Rechtsprechung. Eifersucht und Wut seien in der Regel nur dann niedrige Beweggründe, wenn sie jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren.

Staatsanwaltschaft und Angeklagter können gegen das Urteil Revision einlegen.