Warum saarländische Lehrer kein WhatsApp für Schulzwecke nutzen dürfen
Für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern sollen WhatsApp oder Facebook im Saarland außen vor bleiben. Wie das Bildungsministerium in Saarbrücken am Montag (18. Februar) mitteilte, sollen für Schulzwecke stattdessen rechtlich geregelte Kommunikationswege wie beispielsweise E-Mail, Schulhomepages oder bestimmte Lernplattformen genutzt werden.
Grundlage für die Nutzung sozialer Netzwerke und Messenger-Dienste an den saarländischen Schulen ist das Rundschreiben „Soziale Netzwerke“ von 2014, nachdem personenbezogene Daten nur über sichere Verbindungen übermittelt werden dürfen.
Zu den personenbezogenen Daten zählen nach Angaben des Ministeriums auch das Mitteilen von Noten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Krankmeldungen sowie Adress- und Telefondaten.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, dürfen Schüler, Lehrer und Eltern nicht benachteiligt werden, wenn sie in keinem sozialen Netzwerk oder Messenger-Dienst angemeldet sind. Aus diesem Grund müssten, auch für den Austausch von nicht personenbezogenen Daten, andere Kommunikationswege genutzt werden.
Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben mehrere Bundesländer den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst WhatsApp auszutauschen. Es gibt jedoch keine einheitliche Linie der Länder.
Verwendete Quellen:
• dpa