Was passiert, wenn Betreiber gegen Corona-Vorschriften verstoßen
Im Saarland sind Betreiber seit dem heutigen Mittwoch (18. März 2020) dafür verantwortlich, dass Orte wie Kneipen und Geschäfte, in denen die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus besonders hoch ist, geschlossen werden. Das betrifft auch Spiel- und Sportplätze – und damit die Gemeinden. Diese müssen mit Hinweisschildern und Absperrbändern versehen werden.
Bis zu fünf Jahre Gefängnis bei Verstößen
Wird eine Schließung versäumt, droht dem Ladenbetreiber – oder dem Bürgermeister und seinen Mitarbeitern – sogar eine Haftstrafe. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, können die Verantwortlichen bei Zuwiderhandlung bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Auch Geldstrafen sind möglich. Noch härter werden Betreiber geahndet, wenn sich das Coronavirus nachweislich aufgrund eines Verstoßes verbreitet: Zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen dann.
Polizei soll Versammlungen auflösen
Die Regelungen sollen laut Ministerpräsident Tobias Hans von den Ordnungsämtern und der Polizei kontrolliert werden. Letztere hat auch den Auftrag, Versammlungen von mehr als fünf Menschen aufzulösen. Hier wolle man höflich aber bestimmt vorgehen.
Schließen oder nicht? Verwirrung in Handel und Gastronomie
Im Einzelhandel und der Gastronomie herrscht an vielen Stellen Verwirrung. Oft ist unklar, ob ein Betrieb schließen muss oder nicht. Welche das sind und warum sie Sonderfälle darstellen, berichtet die Saarbrücker Zeitung. Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch ggf. registrieren oder eine Bezahloption wählen.
Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung