Was passiert, wenn Betreiber gegen Corona-Vorschriften verstoßen

Um das Coronavirus einzudämmen, sind ab dem heutigen Mittwoch (18. März 2020) viele Einrichtungen wie Kneipen und Geschäfte geschlossen. Was passiert, wenn sie trotzdem öffnen:
Viele Kneipen und Geschäfte müssen in der Coronakrise geschlossen werden. Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Symbolfotos: BeckerBredel & Privat
Viele Kneipen und Geschäfte müssen in der Coronakrise geschlossen werden. Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Symbolfotos: BeckerBredel & Privat
Viele Kneipen und Geschäfte müssen in der Coronakrise geschlossen werden. Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Symbolfotos: BeckerBredel & Privat
Viele Kneipen und Geschäfte müssen in der Coronakrise geschlossen werden. Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Symbolfotos: BeckerBredel & Privat

Im Saarland sind Betreiber seit dem heutigen Mittwoch (18. März 2020) dafür verantwortlich, dass Orte wie Kneipen und Geschäfte, in denen die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus besonders hoch ist, geschlossen werden. Das betrifft auch Spiel- und Sportplätze – und damit die Gemeinden. Diese müssen mit Hinweisschildern und Absperrbändern versehen werden.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis bei Verstößen

Wird eine Schließung versäumt, droht dem Ladenbetreiber – oder dem Bürgermeister und seinen Mitarbeitern – sogar eine Haftstrafe. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, können die Verantwortlichen bei Zuwiderhandlung bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Auch Geldstrafen sind möglich. Noch härter werden Betreiber geahndet, wenn sich das Coronavirus nachweislich aufgrund eines Verstoßes verbreitet: Zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen dann.

Polizei soll Versammlungen auflösen

Die Regelungen sollen laut Ministerpräsident Tobias Hans von den Ordnungsämtern und der Polizei kontrolliert werden. Letztere hat auch den Auftrag, Versammlungen von mehr als fünf Menschen aufzulösen. Hier wolle man höflich aber bestimmt vorgehen.

Schließen oder nicht? Verwirrung in Handel und Gastronomie

Im Einzelhandel und der Gastronomie herrscht an vielen Stellen Verwirrung. Oft ist unklar, ob ein Betrieb schließen muss oder nicht. Welche das sind und warum sie Sonderfälle darstellen, berichtet die Saarbrücker Zeitung. Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch ggf. registrieren oder eine Bezahloption wählen.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung