Keine Leih- oder Werksarbeiter
In größeren Betrieben der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Verarbeitung, Zerlegung sowie Schlachtung keine Leih- oder Werksarbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Das sieht laut „dpa“ der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor.
Die geplanten schärferen Regeln habe das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht. Bei Verstößen drohen Bußgelder, so „dpa“. Ausgenommen seien Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.
Wirtschaftsministern Anke Rehlinger sagte dazu: „Die Ausbeutung zu unwürdigen Bedingungen in industriellen Schlachtbetrieben ist schlicht inakzeptabel. Endlich räumt die Bundesregierung damit auf, dank der entschlossenen Haltung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil.“
Weitere Regelungen
Außerdem sollen weitere Regelungen eingeführt werden. Der Presse-Agentur zufolge geht es dabei um folgende Punkte:
– Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
– Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte
– Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen
Gehäufte Corona-Fälle
Der Hintergrund des Vorhabens: gehäufte Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Aufgrund dessen waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten sowie deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat, so „dpa“.
Kein Corona in Saar-Fleischbetrieben
Insgesamt 406 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Saarland in der Fleischproduktion tätig sind, waren vor rund zwei Wochen freiwillig auf das Coronavirus getestet worden. In allen Fällen kam es zu einem jeweils negativen Testergebnis.
„Die Ausbeutung zu unwürdigen Bedingungen in industriellen Schlachtbetrieben ist schlicht inakzeptabel. Endlich räumt die Bundesregierung damit auf, dank der entschlossenen Haltung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Dabei ist Corona nur der letzte Anlass, der zum Umdenken bei denen geführt hat, die sich bislang gegen ein gesetzliches Eingreifen gewehrt hatten.“
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht
– Mitteilung des Wirtschaftsministeriums Saar, 29.07.2020