Wegen Fastnacht: Polizei im Saarland kontrolliert wieder öfter Autofahrer

Zusätzliche Kontrollen im Umfeld von Faschingsveranstaltungen führt die Polizei im Moment im ganzen Saarland durch.
Gerade an Fastnacht ist die Zahl der unter Einfluss fahrenden Autofahrer hoch. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk.
Gerade an Fastnacht ist die Zahl der unter Einfluss fahrenden Autofahrer hoch. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk.
Gerade an Fastnacht ist die Zahl der unter Einfluss fahrenden Autofahrer hoch. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk.
Gerade an Fastnacht ist die Zahl der unter Einfluss fahrenden Autofahrer hoch. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk.

Die Polizei hat in der vergangenen Woche zwölf Autofahrer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen. Laut den Beamten werden die Kontrollen im Umfeld von Faschingsveranstaltungen in den nächsten Wochen fortgesetzt.

400 Fahrzeuge und deren Fahrer seien im Zeitraum vom 22. bis zum 28. Januar kontrolliert worden. Von den zwölf Fahrern, die ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen konnten, mussten fünf ihren Führerschein direkt abgeben – sie waren nicht mehr fahrtüchtig. Den anderen droht der Verlust der Fahrerlaubnis in eingeleiteten Strafverfahren.

Sechs anderen Fahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, weil sie die 0,5-Promillegrenze überschritten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel gestanden hatten. Außerdem müssen sie mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Polizei rät Autofahrern, insbesondere an Fastnacht:
• Trennen Sie Trinken und Fahren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause stehen.
• Bilden Sie Fahrgemeinschaften und klären sie im Vorfeld, wer nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause bringen wird
• Wenn Sie etwas getrunken haben, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. Nutzen Sie für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder rufen sie sich ein Taxi
• Denken Sie auch an den Restalkohol, wenn Sie am nächsten Morgen ein Fahrzeug benutzen müssen.
• Steigen Sie nicht in ein Fahrzeug ein, wenn der Fahrer unter alkoholischer Beeinflussung steht
• Durch Kostümierung können unter Umständen Sicht und Gehör des Fahrers beeinträchtigt sein. Legen Sie diese deshalb ab, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeuges sitzen.