Wegen Formfehler: Weltkulturerbe Völklinger Hütte muss jetzt 150.000 Euro zahlen

Es geht um die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der Völklinger Hütte, Manfred Baldauf. Wegen eines Formfehlers muss die Gesellschaft des Weltkulturerbes ihm nun etwa 150.000 Euro zahlen. Das sind die Details dazu:
Die Saarland-News vom heutigen Sonntag (17. September 2023) gibt es auf SOL.DE. Foto: BeckerBredel
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Manfred Baldauf übernahm 2010 den Posten des Geschäftsführers der Völklinger Hütte. 2014 kritisierten Prüfer des Rechnungshofs jedoch eine Doppelstruktur beim Weltkulturerbe. Der Grund: Baldauf war „zusätzlich zu einem bereits vorhandenen, ebenfalls gut bezahlten Prokuristen, installiert worden“. Darüber berichtete unter anderem die „SZ“.

Ein Jahr später folgte die Kündigung des Ex-Geschäftsführers durch Anke Rehlinger – sowie eine Klage Baldaufs gegen seine Entlassung. Schließlich gelang es ihm, vor dem Arbeitsgericht das Weiterzahlen seines Gehalts bis zum 65. Lebensjahr zu erklagen. Dagegen wurde wiederum Berufung seitens des Weltkulturerbes eingelegt.

Wie der „SR“ berichtet, einigten sich beide Seiten nun auf einen Vergleich: „Das Berufungsverfahren hätte man vermutlich verloren“, geht aus dem Medienbericht hervor. Und das unter anderem wegen eines Formfehlers.

Baldaufs Arbeitsvertrag besagte nämlich, die Kündigung sei schriftlich einzureichen. Während Rehlinger erklärte, ihr Fahrer habe das Schreiben in Baldaufs Büro abgegeben, sagte der Ex-Geschäftsführer, er habe ein solches nie erhalten. Ob also jemals eine schriftliche Kündigung bei ihm ankam, bleibt unklar.

Laut SR muss die landeseigene Gesellschaft nun etwa 150.000 Euro an den ehemaligen Geschäftsführer zahlen.

Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk
• Saarbrücker Zeitung