Keine Inhaftierten im Saarland werden zu Weihnachten entlassen
Im Saarland ist in diesem Jahr für keine Strafgefangenen ein Verfahren für die sogenannte Weihnachtsamnestie eröffnet worden. Da niemand unter den Gefängnisinsassen die Gnadenerweise – also die Voraussetzungen für die Begnadigung erfüllte – wird auch keine:r vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das Justizministerium in Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit.
Im vergangenen Jahr gewährte die Justiz im Saarland drei Strafgefangenen die Amnestie. 2019 waren es sogar acht Bewilligungen. Dabei lag das Strafmaß in allen Fällen unter fünf Jahren und für die Insassen gab es eine günstige Sozialprognose. Sie wurden zudem lediglich einige Tage – nicht aber Monate – früher entlassen.
Das Ministerium hatte die Anforderungen für die Weihnachtsamnestie 2017 verschärft, so ein Sprecher. Demnach kommt eine frühere Haftentlassung nicht infrage, wenn der Häftling oder die Inhaftierte wegen Drogenhandels, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte einsitzt.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur