Weil er zu laut schnarchte: Frau soll in Saarbrücken mit Hammer auf Mann eingeschlagen haben

Wegen versuchten Mordes muss sich I. H. ab Dienstag vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Die Angeklagte soll in der Nacht zum 14. August 2018 mit einem Hammer auf das Gesicht ihres Noch-Ehemannes eingeschlagen haben.
Mit einem Hammer soll die Frau auf ihren Noch-Ehemann eingeschlagen haben. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mit einem Hammer soll die Frau auf ihren Noch-Ehemann eingeschlagen haben. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mit einem Hammer soll die Frau auf ihren Noch-Ehemann eingeschlagen haben. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mit einem Hammer soll die Frau auf ihren Noch-Ehemann eingeschlagen haben. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)

Wie einer Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken zu entnehmen ist, befassen sich die Richter diesen Dienstag (13. Februar 2019) mit einem versuchten Mord.

Der Vorfall soll sich in der Nacht zum 14. August 2018 ereignet haben. Zu diesem Zeitpunkt wohnten I. H., die derzeit Angeklagte, und der spätere Geschädigte, in einer gemeinsamen Wohnung in Saarbrücken zusammen. Zunächst soll I. H. den Mann geweckt haben, da dieser zu laut schnarche.

Dann, gegen 6.15 Uhr, habe die Angeklagte mit einem Hammer auf ihren noch schlafenden Gatten eingeschlagen. Das wird ihr jedenfalls vorgeworfen. Als der Geschädigte von dem Schlag erwachte, soll ihm die Frau mit einem Reizstoffgerät zwei bis drei Sprühstöße verpasst und dann zwei weitere Schläge mit dem Hammer gegen die Stirn versetzt haben.

Als das Opfer versuchte ins Freie zu flüchten, habe I. H. dem Mann nochmals Reizstoffe ins Gesicht gesprüht, heißt es in der Anklage. Ebenso soll die Täterin erneut versucht haben, mit dem Hammer auf den Kopf des Noch-Ehemannes einzuschlagen. Dem Geschädigten gelang es allerdings, ihr den Hammer zu entreißen.

Für Dienstag, 13. Februar 2019 (13 Uhr), ist der erste Gerichtstermin angesetzt.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken, 11.02.2019