Weitere Corona-Lockerungen für Gastronomie im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (29. Mai 2020) weitere Corona-Lockerungen für Gastronomiebetriebe im Saarland beschlossen. So können Gaststätten nun etwas länger öffnen und mehr Personen bewirten.
Im Saarland dürfen Gaststätten ab Montag (01.06.2020) wieder bis zu zehn Personen an einem Tisch bewirten. Symbolfoto: Luis Santana/Tampa Bay Times via ZUMA Wire/dpa
Im Saarland dürfen Gaststätten ab Montag (01.06.2020) wieder bis zu zehn Personen an einem Tisch bewirten. Symbolfoto: Luis Santana/Tampa Bay Times via ZUMA Wire/dpa
Im Saarland dürfen Gaststätten ab Montag (01.06.2020) wieder bis zu zehn Personen an einem Tisch bewirten. Symbolfoto: Luis Santana/Tampa Bay Times via ZUMA Wire/dpa
Im Saarland dürfen Gaststätten ab Montag (01.06.2020) wieder bis zu zehn Personen an einem Tisch bewirten. Symbolfoto: Luis Santana/Tampa Bay Times via ZUMA Wire/dpa

Corona-Lockerungen für Gaststätten im Saarland

Am heutigen Freitag (29. Mai 2020) hat der saarländische Ministerrat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die neuen Regelungen, die ab dem kommenden Montag (1. Juni 2020) in Kraft treten, sehen auch weitere Erleichterungen für die Gastronomiebetriebe im Saarland vor.

Mehr Personen an einem Tisch erlaubt

Durch die neue Corona-Verordnung im Saarland sind ab Montag Ansammlungen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum zugelassen. Diese Regelung gilt auch für die Gastronomie im Saarland. In Gaststätten dürfen somit wieder bis zu zehn Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen, ohne untereinander einen Mindestabstand einhalten zu müssen.

Gudrun Pink, die Präsidentin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Saarland begrüßt die neue Regelung. „Mit den neuen Regeln fällt es vielen Gastronomen und Hoteliers nun etwas leichter zu öffnen beziehungsweise die Betriebe offenzuhalten“, äußerte Pink am Freitag.

Längere Öffnungszeiten für Gaststätten im Saarland

Zudem dürfen die Gaststätten im Saarland ab dem kommenden Montag eine Stunde länger als bisher öffnen. So müssen die Gastronomiebetriebe ihre Ladenlokale künftig erst um 23.00 Uhr schließen. „Damit können Gäste zum Beispiel Fußballübertragungen auch wirklich bis zum Ende ansehen“, kommentierten Vertreter des saarländischen Wirtschaftsministeriums die neue Regelung.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Mitteilung des saarländischen Wirtschaftsministeriums vom 29.05.2020