Weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarland-Modells beschlossen

Am heutigen Dienstag (6. Juli 2021) hat der saarländische Ministerrat weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarland-Modells beschlossen. Das ändert sich ab Freitag (9. Juli 2021):
Ab Freitag dürfen Clubs und Diskotheken im Saarland wieder öffnen. Symbolfoto: Pixabay
Ab Freitag dürfen Clubs und Diskotheken im Saarland wieder öffnen. Symbolfoto: Pixabay
Ab Freitag dürfen Clubs und Diskotheken im Saarland wieder öffnen. Symbolfoto: Pixabay
Ab Freitag dürfen Clubs und Diskotheken im Saarland wieder öffnen. Symbolfoto: Pixabay

Weitere Öffnungsschritte mit Saarland-Modell

Im Rahmen des Saarland-Modells gibt es hierzulande ab Freitag (9. Juli 2021) weitere Öffnungsschritte. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Staatskanzlei Saar hervorgeht, hat der saarländische Ministerrat am heutigen Dienstag (6. Juli 2021) einen entsprechenden Beschluss dazu getroffen. Die Übersicht der Lockerungen:

Clubs und Diskotheken

Diskotheken und Clubs dürfen „unter strengen Auflagen“ ab Freitag wieder öffnen. Die Höchstzahl der Gäste beläuft sich dann auf 250 Personen, „wobei die Personenbegrenzung anhand der 5 Quadratmeter-Regelung bestimmt wird“. Zudem muss die Kontaktnachverfolgung gewährleistet sein. „Einlass kann nur durch die Vorlage eines negativen Tests bzw. Geimpften-/Genesenennachweises erfolgen und es gilt eine Maskenpflicht abseits eines festen Platzes“.

Gastronomie

Das Alkoholausschankverbot zwischen 01.00 und 06.00 Uhr wird gekippt. Auch die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe fällt den Angaben zufolge ab Freitag weg. Aufgehoben wird ebenso die Gruppengröße auf höchstens zehn Personen an einem Tisch in der Gastronomie.

Testpflicht

„Weiterhin entfällt die Testpflicht für den Kontaktsport im Außenbereich und für Strand- und Freibäder„, heißt es. Testnachweise sind für Erwachsene jedoch weiterhin „in Schwimm- und Spaßbädern“ notwendig.

Maskenpflicht/Hotels

„In Hotelbetrieben gilt die Maskenpflicht mit in Krafttreten der aktualisierten Verordnung nur noch im Innenbereich„. Daneben müssten Hotelgäste bei ihrem Aufenthalt „nicht mehr alle 48 Stunden das Testergebnis aktualisiert vorzeigen“. Ein Nachweis ist nur bei der Anreise erforderlich.

Ferienfreizeit

Ab Freitag wird den Angaben zufolge die Gruppengröße der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche auf 100 Personen erhöht. „Grundsätzlich gilt eine tägliche Testung der Teilnehmenden. Bei Wochenveranstaltungen, die als Tagesveranstaltung in festen Gruppen durchgeführt werden, z.B. Stadtranderholung, ist jedoch ein Testnachweis zweimal die Woche ausreichend. Bei mehrtägigen Aufenthalten in festen Gruppen, wie zum Beispiel Zeltlagern und ähnlichem, ist der Testnachweis zu Beginn und zum Ende der Maßnahme zu führen.“

Weitere Öffnungsschritte möglich

Den Angaben der Staatskanzlei Saar zufolge wird die „Landesregierung auch weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen beschließen“. Die Voraussetzung: ein weiterhin niedriges Infektionsgeschehen.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zu den Lockerungen: „Der anhaltend positive Trend des Infektionsgeschehens macht weitere Erleichterungen und die Rücknahme von Beschränkungen im Rahmen unseres Saarland-Modells möglich„. Aber: man müsse „weiterhin umsichtig sein“. Rückschläge dürften demnach nicht riskiert werden. „Die Landesregierung wird die Situation weiterhin detailliert überprüfen und mit den Expertinnen und Experten nächste Woche die aktuelle Situation analysieren und Vorbereitungen für den Herbst beraten“, so Hans. „Es gilt weiterhin so viel Einschränkung wie nötig und so viel Freiheit wie irgend möglich.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei Saarland, 06.07.2021